Lohnt sich eine Steuererklärung im Studium?

Do, 11/03/2021 - 15:25 - Vanessa Freudl

Zuallererst ist es wichtig zu wissen, dass für Studierende eine Steuererklärung nicht verpflichtend ist. Du bist erst dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn eine der folgenden Fälle auf dich zutrifft: Wenn du bei mehreren Arbeitgebern arbeitest, wenn du selbstständig tätig bist und deine Einnahmen den Grundfreibetrag (9.408 €) übersteigen, oder du Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen, die den Grundfreibetrag übersteigen, beziehst. Deine Steuererklärung muss dann bis zum 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.

Verdienst du allerdings weniger als den oben genannten Grundfreibetrag, werden dir zu viele Steuern abgezogen und du kannst mit einer Steuererklärung wieder Geld zurückgezahlt bekommen. Es lohnt sich also in den meisten Fällen, eine Steuererklärung zu machen. Vor allem als Studierende/r profitierst du von vielen Steuervorteilen. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, dass dein Einkommen konstant ist. Auch wenn du unter dem Semester wenig, und dafür mehr in den Semesterferien arbeitest, kannst du dir deine Steuerzahlungen zurückzahlen lassen. Mini-Jobs auf 450 € - Basis sind davon ausgeschlossen, da du bei diesen keine Steuern zahlst. Auch das BAföG kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, da es sich hierbei um eine zinslose Studienförderung handelt und somit nicht unter den Einkommensbegriff fällt.

 

Was benötige ich für eine Steuererklärung?

Die Formulare für deine Steuererklärung findest du auf der Website deines Finanzamtes. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, kannst du herausfinden, indem du deine Postleitzahl in das Suchfeld der Homepage des Finanzamts deines Bundeslandes eingibst. Wenn du auf der Seite deines zuständigen Finanzamtes bist, kannst du unter dem Menüpunkt Einkommenssteuer den Ordner mit dem Jahr deiner Steuererklärung auswählen. In diesem befinden sich dann die notwendigen Formulare für deine Steuererklärung.

In den meisten Fällen benötigst du folgende Formulare:

  • Mantelbogen (Jahr)
  • 055_Anlage N (Jahr)
  • Anlage Sonderausgaben (Jahr)

Die Formulare kannst du händisch ausfüllen und anschließend postalisch an das Finanzamt senden. Du kannst die Formulare aber auch über das Online-Portal ELSTER einreichen. Dort hast du dann auch eine kostenlose Plausibilitätsprüfung dabei. Um das Online-Portal nutzen zu können, benötigst du allerdings einen Aktivierungscode, welcher dir per Post zugesendet wird. Den Postweg solltest du zeitlich einplanen, damit du ohne Probleme mit dem Ausfüllen der Formulare anfangen kannst.

Zum Ausfüllen der Formulare benötigst du folgende Angaben:

  • Deine Steueridentifikationsnummer: Diese findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder kannst sie telefonisch bei deinem Finanzamt nachfragen.
  • Deine Steuernummer: Falls das deine erste Steuererklärung ist, kannst du das Feld freilassen. Dir wird dann eine Steuernummer vom Finanzamt zugeteilt.
  • Deine Bankverbindung
  • Deine Lohnsteuerbescheinigung: Diese erhältst du per Post von deinem Arbeitgeber. Falls du mehrere Arbeitgeber besitzt, solltest du von jedem eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

Um die Formulare richtig auszufüllen, ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium sehr wichtig. Wenn du dich in einem Erststudium befindest, musst du deine Studienkosten als Sonderausgaben angeben. Sonderausgaben verringern die Summe des zu besteuernden Einkommens und dadurch die zu zahlenden Steuern. Es gibt vier Arten von Sonderausgaben: allgemeine Sonderausgaben, Aufwendungen für die Altersvorsorge, sonstigen Vorsorgeaufwendungen und Sonstigen Sonderausgaben. Somit kannst du also z. B. deine eigene Krankenversicherung als Sonderausgaben eintragen. Wenn du dich im Zweitstudium befindest, also im Master bist oder schon eine Ausbildung gemacht hast, werden die Studienkosten als Werbungskosten gewertet. Diese haben den Vorteil, dass sich das Finanzamt diese als Verlustvortrag merkt. Und zwar so lange, bis man ein versteuertes Einkommen hat. Für Master-Studierende lohnt es sich also fast immer, eine Steuererklärung einzureichen.

Aber Achtung: Mit falschen Angaben machst du dich strafbar! Es reicht also nicht aus, deine Ausgaben zu schätzen. Du solltest daher die bspw. Kassenzettel des Copyshops, wo du deine Hausarbeit drucken lässt, aufheben und sammeln, damit du deine Ausgaben genau angeben kannst. Es lohnt sich auch, eine Übersicht zu erstellen, wie oft du im Jahr zur Uni fährst.

 

Wissenswertes und Steuerbegriffe, die du kennen solltest

Bei deiner Steuererklärung musst du angeben, in welcher der sechs Steuerklassen du bist. Meistens findest du diese Information auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. Du befindest dich in der ersten Lohnsteuerklasse, wenn du ledig, verwitwet oder getrennt/geschieden bist. Alleinlebende oder Getrenntlebende befinden sich in der Lohnsteuerklasse zwei. In die Lohnsteuerklasse drei, vier oder fünf befinden sich Verheiratete. Besitzt du Zweit- und Nebenjobs, befindest du dich in der Lohnsteuerklasse sechs.

Ein wichtiger Begriff, der immer wieder auftaucht, ist der Grundfreibetrag. Mit diesem wird darauf geachtet, dass jeder ein Existenzminimum zur Verfügung hat. In Deutschland ist man verpflichtet, auf sein Einkommen Steuern zu zahlen. Wer aber unter dem Grundfreibetrag verdient, kann sich am Ende des Jahres mit einer Steuererklärung seine Steuern zurückholen, da keine Steuern gezahlt werden müssen. Der im Einkommenssteuergesetz festgelegte Grundfreibetrag liegt 2020 bei 9.407 €.

Der bereits erwähnte Begriff Werbungskosten fasst alle Ausgaben zusammen, die das Ziel haben, eure Einnahmen zu sichern. Darunter fallen auch alle Kosten, die durch das Studium entstehen. Ein Beispiel hierfür ist der Weg zur Uni: Jeder Kilometer wird mit 30 ct pro Kilometer berücksichtigt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass bei der Hin- und Rückfahrt nur der einfache Weg berechnet wird. Auch Bewerbungsunterlagen kannst du von der Steuer absetzen. Dabei wird für haptische Bewerbungsmappen eine Pauschale von 8,50 € berechnet, für Online-Bewerbungen 2,50 €. Der Arbeitnehmerpauschalbetrag liegt bei 1.000 €. Liegen eure Ausgaben darüber, könnt ihr diese als Werbungskosten geltend machen und euer zu versteuerndes Einkommen verringern. Liegt ihr darunter, müsst ihr keine Angaben machen. Das Finanzamt rechnet automatisch den Arbeitnehmerpauschalbetrag an.

 

Besonderheiten für ein Studium im Ausland

Das große Zauberwort hier ist der Verpflegungsmehraufwand. Wenn du dich aus beruflichen Gründen oder aufgrund eines Auslandssemesters oder -praktikums für einen längeren Zeitraum nicht Zuhause aufhältst, sind die Verpflegungskosten meist höher. Sofern dein Auslandsaufenthalt einen klaren Bezug zu Studien- und Arbeitszwecken hat (Hier ist eine Bestätigung der Gast-Universität oder des Arbeitgebers bei einem Auslandspraktikum meist ausreichend), kannst du den Verpflegungsmehraufwand beim Finanzamt per Steuererklärung einfordern.

Dabei kannst du für die ersten drei Monate (max.: 90 Tage) im Ausland für jeden ganzen Kalendertag im Gastland eine länderspezifische Pauschale geltend machen. Die Pauschalbeträge sind je nach Land unterschiedlich hoch. Zu beachten ist auch, dass die Pauschale für den An- und Abreisetag etwas geringer ist.

 

Dieser Artikel wurde auf Grundlage der Informationen von Steuerstudies.de erstellt und soll dir einen ersten Überblick geben.

 

Du brauchst Hilfe bei deiner Steuererklärung? Das studentische Projekt Steuerstudies unterstützt Studierende kostenlos beim Anfertigen ihrer Steuererklärung. Die Informationen wurden in Kooperation mit einer Steuerberaterin erstellt und sind in verständlicher Sprache verfasst. Du kannst die ausgefüllten Steuerformulare der Steuerbeispiele als Vorlage für deine eigene Steuererklärung im Studium verwenden.