Miet-ABC

Fr, 20/03/2020 - 11:10 - Anna Hench

Die Wohnungssuche kann eine langwierige Angelegenheit sein. Damit der Schritt zur eigenen Wohnung leichter fällt, findest du hier von A wie Ausziehen bis Z wie Zahlen die wichtigsten Begriffe zum Thema Wohnen und Mieten.

Ausziehen

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist von Mietverträgen drei Monate, kündigen kannst du als Mieter ohne Angabe von Gründen. Der Vorteil von WGs: Hier muss man oft keine Kündigungsfrist einhalten, wenn man selbst einen Nachmieter oder eine Nachmieterin sucht – das sollte aber auf jeden Fall frühzeitig mit dem Vermieter/der Vermieterin abgeklärt werden.

AZDBS (ehemals GEZ)

Seit dem 1. Januar 2013 wurde die GEZ umbenannt in AZDBS (ARD-ZDF-DeutschlandRadio-Beitragsservice) und die GEZ-Gebühr nennt sich nun Rundfunkbeitrag. Bei dem neuen Rundfunkbeitrag ist es egal, wie viele Geräte du in einem Haushalt nutzt, denn es wird seit dem 1. April 2015 ein monatlicher Festbetrag von 17,50 € pro Haushalt erhoben. Dieser Betrag wird entweder quartalsweise, halbjährlich oder jährlich eingezogen. Der neue Rundfunkbeitrag ist zunächst für alle verpflichtend. Unter bestimmten Umständen kannst du aber eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen, z.B. wenn du BAföG erhältst.

Bürgschaft

Nicht selten kommt es vor, dass der Vermieter von Studierenden eine Mietbürgschaft verlangt. In so einem Fall müssten zum Beispiel deine Eltern in einem formlosen Schreiben einer Mietübernahme bis zu einer bestimmten Höhe zustimmen. Es kann deine Chancen erhöhen, wenn du die Bürgschaft bereits zur Wohnungsbesichtigung mitbringst.

Geldknappheit

Wenn dir kein BAföG zusteht und wenn du oder deine Eltern nicht zu viel verdienen, könntest du Anspruch auf Wohngeld haben. Beantragen kannst du den Zuschuss bei der Wohngeldbehörde der Stadt Bamberg.

Hauptmieter

In WGs sind entweder alle Bewohner und Bewohnerinnen Hauptmieter oder aber es gibt einen Hauptmieter, der die Zimmer untervermietet. In diesem Fall ist der Hauptmieter verantwortlich für die Mietzahlung und kann auch für Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Bei mehreren Hauptmietern teilt sich diese Verantwortung. In jedem Fall sollten die Verhältnisse unmissverständlich im Vertrag festgehalten werden. Einige Tipps und Hinweise zu diesem Thema findest du auch in diesem Spiegel-Artikel.

Internet und Telefon

Die Tarife der Telekommunikationsanbieter ändern sich beinahe monatlich, daher ist es angebracht, im Internet die aktuellen Preise zu vergleichen. Günstige Angebote sind kombinierte Internet- und Festnetz-Flatrates. Eine Alternative zum Festnetzanschluss ist ein Hometarif der Mobilfunkanbieter oder aber das Telefonieren über Internet z.B. mit Programmen wie Skype. Generell lohnt es sich, nach Studierendenrabatten Ausschau zu halten. Bei WGs sollte man außerdem darauf achten, dass eine Nutzung des Anschlusses von mehreren PCs erlaubt ist und dass die monatliche Download-Volumenbegrenzung nicht zu niedrig ist. Beim Vertragsabschluss solltest du bei Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten genau hinschauen (meist läuft ein Vertrag über zwei Jahre). Außerdem sollte die Servicehotline kostenlos sein, sonst wird es bei Problemen schnell teuer. Als gratis Alternative zum eigenen DSL-Anschluss seien an dieser Stelle noch die PC-Pools und das WLAN-Netz der Universität erwähnt. 

Wer einen besonders schnellen Internetanschluss bevorzugt, kann sich freuen: Innerhalb der nächsten Jahre werden große Teile Bambergs an ein öffentliches Glasfasernetz angeschlossen. Die Lichtwellenleiter ermöglichen Geschwindigkeiten von bis zu 200 Mbit/s. Auf der Website der Stadtwerke erfahrt ihr, wann die Dienste (Internet, Telefon und TV) in eurer Wohnung zur Verfügung stehen.

Kaution

In der Regel beträgt die Kaution die doppelte Netto-Monatsmiete und darf eine Höhe von drei Mieten nicht überschreiten. Gerade in WGs hält sich die Höhe der Kaution pro Person zum Glück meist in Grenzen – je mehr Personen, desto niedriger der Anteil. Nach der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter muss dieser, sofern er nichts zu beanstanden hat, die Kaution inklusive Zinsen schnellstmöglich zurückzahlen.

Mietminderung

Undichte Fenster? Bei einem Mangel darfst du die Miete mindern. Dazu musst du unverzüglich den Vermieter schriftlich informieren, eine Frist setzen und eine Mietminderung ankündigen. Die Miete darf nach der Meldung sofort gekürzt werden, bezahlst du im Voraus, kannst du auch rückwirkend im nächsten Monat etwas von der Miete abziehen, bis der Mangel behoben ist.

Mietvertrag

Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Mietverträge kommen eher selten vor, für sie gilt das BGB. Was auf jeden Fall im Mietvertrag geregelt sein muss: Vertragspartner, Mietobjekt, Miethöhe und Beginn (sowie ggf. Ende) des Mietverhältnisses.

Müll

Eine praktische App, die euch an den Abfuhrkalender erinnert, also wann welche Mülltonnen abgeholt werden und die Gelben Säcke rausgestellt werden müssen, gibt's hier. Wenn eure Gelben Säcke leer gehen, könnt ihr kostenlos neue beim Rathaus holen.

Nebenkosten

Für die Nebenkostenzahlung gibt es keine einheitliche Regelung. Die so genannten kalten Betriebskosten wie Müllabfuhr, Abwasser, Straßenreinigung etc. sind normalerweise im Mietvertrag aufgeführt und werden vom Vermieter übernommen. Oft gibt es auch eine Pauschale für die warmen Kosten, also Heizung und Strom, die an den Vermieter gezahlt wird. Wenn du dich darum selbst kümmern musst, sind die Stadtwerke dein Ansprechpartner.

Probleme

Bei ernsthaften Problemen mit dem Vermieter kann ein Beitritt zum Mieterverein Bamberg vielleicht helfen. Für 73 € im Jahr bietet dieser Verein Rechtsschutz und Beratung bei allen Mietfragen. Weiteres zum Nachlesen findet ihr hier:

Provision

Wer eine Wohnung über eine/n Makler/in sucht, musste bisher oft draufzahlen. Doch seit Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Demnach zahlt die Person den Makler oder die Maklerin, die ihn beauftragt hat - meist der Vermieter bzw. die Vermieterin. Wenn ein Mietvertrag zustande kommt, darf der beauftragte Makler bzw. die Maklerin bis zu zwei Nettomieten zuzüglich der Umsatzsteuer als Provision verlangen.

Übergabeprotokoll

Ganz wichtig: Vor dem Bezug der Wohnung sollte gemeinsam mit dem Vermieter ein Rundgang gemacht werden, um den Zustand der Wohnung und eventuelle Schäden und Mängel in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Es ist sinnvoll, dabei Fotos zu machen. So kann beim Auszug Streit um vermeintlich vom Mieter bzw. von der Mieterin verursachte Schäden vermieden werden.

Wohnheime

Alle wichtigen Infos zu den Wohnheimen in Bamberg haben wir für euch in unserem Wohnheimführer zusammengefasst. 

Wohnsitzanmeldung

Du bist verpflichtet, dich nach dem Bezug einer neuen Wohnung binnen einer Woche beim Einwohnermeldeamt anzumelden (Personalausweis mitbringen!). Eine Zweitwohnsitzsteuer gibt es in Bamberg nicht. Aber für die Erstwohnsitz-Anmeldung schenkt dir die Stadt ein kleines Gutscheinheft, das du in einem Großteil der Bamberger Geschäfte einlösen kannst. Mehr Infos hierzu findest du im Artikel Rathaus.

Zahlen

Die Miete muss in der Regel zum Monatsbeginn überwiesen werden. Sinnvoll ist hier ein Dauerauftrag, um die regelmäßige Zahlung nicht zu vergessen. Eine Einzugsermächtigung ist nur verpflichtend, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde, kann aber auch dann im Zweifelsfall widerrufen werden.