Themen der Studentischen Vollversammlung vom 26.11.2015

26. November 2015Maria Dirschauer

Nur wer informiert ist, kann mitreden! Und damit ihr mitreden könnt, war Feki.de bei der diessemestrigen Studentischen Vollversammlung. Was besprochen wurde, könnt ihr hier nachlesen.

1. Anwesenheitspflicht

Das leidige Thema. Fakt ist, dass es rechtlich keine Grundlage dafür gibt, dass Dozierende die An- bzw. Abwesenheit der Studierenden als Teilleistung oder zum Ausschluss aus einem Kurs benutzen dürfen. Sobald ihr in FlexNow angemeldet seid, dürft ihr die Prüfung ablegen, egal ob ihr immer oder nie zur Veranstaltung geht.

Ausnahmen bilden vereinzelte Lehrveranstaltungen, da muss die Anwesenheit aber klar in der Prüfungsordnung festgeschrieben sein. Wenn euch Anwesenheitskontrollen im Studium unterkommen, sprecht eure Dozierenden darauf an oder wendet euch an die Studierendenvertretung unter anwesenheitspflicht@studierendenvertretung-bamberg.de.

2. Transcript of Records

Wenn ihr euer Bachelor- oder Master-Abschlusszeugnis bekommt, erhaltet ihr auch ein Transcript of Records (ToR), in dem all eure besuchten Lehrveranstaltungen aufgelistet sind. Alle Kurse, für die ihr euch in FlexNow angemeldet habt, erscheinen als ‚belegt‘. Wenn ihr eine Prüfung in dem Fach abgelegt habt, steht dort ein ‚bestanden/nicht bestanden‘. Wenn FlexNow euch Probleme macht (v.a. wenn man in höheren Semestern ist und fehlerhafte Eintragungen angezeigt werden können), wendet euch an euren Lehrstuhl oder die Fachschaft.

3. Prüfungseinsicht / Korrekturen

Das Problem ist, dass bei einigen Klausuren oder Hausarbeiten nicht nachvollziehbar ist, wie die Note zustande gekommen ist, da die Dozierenden keine transparenten Korrekturen vornehmen (etwa durch Anmerkungen, Punktevergabe, Feedback). Da es ein Problem in verschiedenen Fachbereichen zu sein scheint, wenn auch nicht bei allen Dozierenden, nimmt sich die Studierendenvertretung dieser Thematik an. Wünsche wären z.B. Musterlösungen (in Fächern, wo es sich anbietet), ausführliche Korrekturbemerkungen und dass schon während der Klausur an jeder Aufgabe steht, wie viele Punkte zu erreichen sind.

4. Asylsuchende an Hochschulen

Ein Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, ist zwischen 18 und 30 Jahren alt und somit in einem Alter, in dem sie gern studieren würden. Wegen nicht oder schwer nachweisbarer Hochschulzugangsberechtigungen wird ihnen das bisher aber so gut wie nie ermöglicht. An der Uni Bamberg sollen bald 50 Gasthörer aufgenommen werden, die Unileitung zeigt sich positiv eingestellt gegenüber dieser Möglichkeit. Zudem hat sich ein Arbeitskreis der Studierendenvertretung gebildet, wo sich alle Interessierten gerne einbringen können.

Kommt zum 1. Treffen des AK am 15.12. um 20 Uhr im Balthasar. Dort soll ein Positionspapier zur Thematik erarbeitet werden.

5. Wissenschaftszeitvertrag

An Hochschulen gelten harte Befristungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Es ist eine Erneuerung des Gesetzes geplant, wodurch Studierende nicht länger als vier Jahre angestellt sein dürfen, was eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nach sich ziehen würde. Weitere Probleme sind fehlende Lohnerhöhungen und nicht vorhandene Vertretung im Personalrat der Uni. Auch bei diesem Thema setzt sich ein Vertreter der Studierendenvertretung für die Belange der Hilfskräfte ein. Wenn ihr Anmerkungen oder Probleme habt, wendet euch an diesen.

6. Semesterticket

Der Preis für das Semesterticket in Bamberg wird regelmäßig um einen gewissen Prozentsatz erhöht. Nun kommt es aber leider (u.a. durch die Deutsche Bahn) zu einer außerplanmäßigen Erhöhung, der der Studentische Konvent kurzfristig zustimmen musste, damit wir nicht ab dem kommenden Jahr ganz ohne Semesterticket dastehen. Das bedeutet, das Semesterticket kostet ab dem nächsten Semester 38 € und wurde somit um 5 € erhöht. Auch wenn ihr nie die ÖPNV nutzt, bezahlt ihr nach dem Solidarmodell. Die Studierendenvertretung wies aber darauf hin, dass wir in Bamberg damit immer noch mit einem recht günstigen Tarif wegkommen, wenn man mit anderen Universitätsstädten vergleicht.

7. Zulassungsbeschränkung Referendariat

Eine wichtige Sache gibt es vor allem für Lehrämter zu erfahren: Die Bayerische Staatsregierung plant ab April 2016 eine Zulassungsbeschränkung für Referendariate. Das heißt, nur wer im 1. Staatsexamen einen gewissen NC schafft, wird zum Referendariat zugelassen. Da das Referendariat aber ein wichtiger Teil der Ausbildung zum Lehrer ist, ist diese Beschränkung absolut nicht sinnvoll, sondern eine Einschränkung der freien Berufswahl. Alle Lehramts-Studierenden (oder auch solidarisch die anderen Studierenden) sollten sich an der Online-Petition „Gegen Zulassungsbeschränkung vor dem Referendariat“ beteiligen (hier zu finden).

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