In der Vollversammlung im Audimax der Feki wurden drei Themen besprochen: Hausaufgaben in Veranstaltungen, Anwesenheitspflicht durch das Transcript of Records und die bevorstehenden Hochschulwahlen. Auch auf anstehende Termine wurde hingewiesen.
Hausaufgaben
Es kommt immer wieder vor, dass Dozenten Hausaufgaben in Veranstaltungen aufgeben. Diese können in erlaubte und nicht erlaubte Formen unterschieden werden. Erlaubt sind Anregungen zum Selbststudium, darunter fallen die Vorbereitung von Texten (lesen, exzerpieren und verstehen), das Bereitstellen von freiwilligen Übungsaufgaben zur Praxisanwendung (z.B. in Mathematik) und die freiwillige Recherche zu Quellen, Literatur oder Statistiken. Aufgaben dürfen in der Benotung der Veranstaltung berücksichtigt werden, wenn sie als Leistung (Portfolio) in der Prüfungsordnung vorgesehen sind. Die Prüfungsleistungen sind in der ersten Sitzung festzulegen.
Nicht erlaubt ist die Verweigerung der Kursteilnahme wegen fehlender Hausaufgaben, die Verweigerung des Leistungsnachweises (Ausnahme: Portfolio oder andere Weisung in der Prüfungsordnung), die Verwendung von Hausaufgaben zur Überprüfung der Anwesenheit und die Verwendung von Hausaufgaben zur Verbesserung/Verschlechterung der Klausur- bzw. Hausarbeitsnote.
Wenn nicht erlaubte Hausaufgaben in Veranstaltungen verlangt werden, sollten die Studierenden das Gespräch mit dem Dozenten/der Dozentin suchen und sich an ihre Fachschaft wenden. Sie können ebenfalls Kontakt zu den Studiendekanen und -dekaninnen aufnehmen.
Transcript of Records
Allen Studierenden wird nach Ende ihres Studiums ein Transcript of Records (ToR) ausgestellt, dass Modul, Punkte und Note der besuchten Lehrveranstaltungen enthält. Sollten Studierende der Fakultäten Humanwissenschaften und Geisteswissenschaften allerdings öfter als vier Mal fehlen (bzw. weniger als 80 Prozent anwesend sein), bekommen sie für diese Lehrveranstaltung keinen Eintrag ins ToR. Dabei wird kein Unterschied zwischen benoteten und unbenoteten Veranstaltungen gemacht.
Die Anwesenheit muss durch die Dozierenden festgestellt werden. Erfolgt keine Anwesenheitskontrolle, haben die Studierenden ein Recht auf einen ausführlichen Eintrag im ToR. Die Regelung betrifft nur den Eintrag in das ToR. Es gibt keine allgemeine Anwesenheitspflicht, Note und ECTS-Punkte müssen unabhängig von der Anwesenheit angerechnet werden. Auf der Vollversammlung wurde empfohlen, bei fehlenden Einträgen den FlexNow-Notenausdruck anstatt des ToR zu verwenden, da dieser ebenfalls alle relevanten Informationen enthält.
Ab nächstem Semester soll die „Anwesenheitspflicht“ auch für bestimmte Fächer der Fakultät Sozialwissenschaften eingeführt werden. Nicht betroffen sind weiterhin die Fakultät Wirtschaftsinformatik/Angewandte Informatik (WIAI) und Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
Hochschulwahlen
Da das Wahlsystem etwas kompliziert ist, wurde kurz erläutert, was bei der Hochschulwahl am 23. Juni gewählt wird und wie man gültig wählt. Die Studierenden wählen zwei studentische Vertreter im Senat, die 19 Mitglieder des studentischen Konvents und die Fachschaftsvertretung. Bei der Wahl ist zu beachten, dass nur bei der Wahl des Konvents Stimmen über die Listen hinweg verteilt werden dürfen. Um zu wählen, muss der Studierendenausweis mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung kann hingegen zu Hause gelassen werden.
Weil die Gremien und der Wahlvorgang nur mündlich dargestellt wurden und wir bei diesem wichtigen Thema nicht das Risiko eingehen möchten, etwas versehentlich falsch wiederzugeben, verzichten wir hier auf eine genaue Darstellung des Besprochenen. Nähere Informationen zum Wahlsystem könnt ihr hier finden.
Termine
Anstehende Termine sind:
- festival contre le racisme vom 7. bis 12. Juni
- Feiern der Fachschaften: Sommerfest der HuWi (17. Juni ab 16 Uhr), Fakultätsfest der GuK (18. Juni ab 19 Uhr), Grillfest der SoWi (22. Juni ab 11:30 Uhr) und Sommerfest der WIAI (25. Juni ab 17 Uhr)
- Podiumsdiskussion zur Hochschulwahl am 16. Juni um 20 Uhr (M3N/02.32)
- Hochschulwahl am 23. Juni von 9 Uhr bis 17:30 Uhr im Wahlbüro deiner Fakultät
- Hochschulöffentliches Gespräch mit der Universitätsleitung am 29. Juni, 18 Uhr (s.t.) in KR12/02.01