Was Sie erwarten können als Fachkraft für Umweltschutz (m/w/d):
- Beratung der Geschäftsführung und der Führungs- und Fachkräfte zu allen Fragen des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Unterstützung der Standortverantwortlichen und der betrieblichen Vorgesetzten bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren, wie z.B. nach Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung
- Verantwortlicher Abfallbeauftragter gemäß § 60 KrWG
- Erfüllung der Anforderungen an die Fachkunde laut § 9 Absatz 1 der AbfBeauftrV sowie als Gewässerschutzbeauftragter gemäß § 64-66 WHG
- Erstellen und Aufbereiten von Statistiken, Reports und Berichten für die Geschäftsleitung sowie für Behörden, wie z. B. Umweltamt, Gewerbeaufsichtsamt, etc.
- Durchführen von Projektarbeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und Umweltschutzes