Unterstützung von Studierenden mit finanziellen Engpässen

16. Juni 2020Julia Winter

Da viele Nebenjobs der Pandemie zum Opfer gefallen sind, geraten viele Studierende derzeit in finanzielle Engpässe. Zwar gibt es weiterhin die Möglichkeit, BaföG zu beantragen - doch viele Studierende fallen aus dem BaföG-Raster oder geraten trotz finanzieller Unterstützung aktuell in eine Notlage. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt deshalb eine Überbrückungshilfe für Studierende in Form von Zuschüssen bereit.

Was ist die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe umfasst eine Auszahlung, die insgesamt höchstens drei mal hintereinander (für die Monate Juni, Juli, August) ausgeschüttet werden kann und in Form einer Kontoaufstockung erfolgt. Der Geldbetrag muss nicht rückwirkend zurückgezahlt werden. Das zuständige Studentenwerk entscheidet über die Gewährung der Hilfe, wobei kein Anspruch auf Gewährung besteht.

Wie hoch ist die Auszahlung?

Je nachdem, wie groß die pandemiebedingte Notlage ist, kann dieser Geldbetrag zwischen 100 und 500€ (pro Monat) umfassen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung, wobei der Vortag der Antragstellung als Stichtag gilt (beispielsweise bei einer Antragstellung am 16.06 entscheidet der Kontostand am 15.06).

Kontostand Zuschuss
weniger als 100,00€ 500,00€
zwischen 100,00 und 199,99€ 400,00€
zwischen 200,00 und 299,99€ 300,00€
zwischen 300,00 und 399,99€ 200,00€
zwischen 400,00 und 499,99€ 100,00€

 

Ab wann und wo kann die Überbrückungshilfe beantragt werden?

Ab dem 16.06.20 um 12 Uhr kann der Antrag im Online-Portal gestellt werden. Der Antrag kann dabei immer bis zum letzten Tag des Bezugsmonats gestellt werden (beispielsweise beziehen sich alle Anträge die bis zum 31. Juli gestellt werden, auf den Juli 2020).

Wer kann eine Überbrückungshilfe beantragen?

- berechtigt für die Antragstellung sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer
  staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind

- wer aktuell beurlaubt ist, darf keinen Antrag stellen

- ein Altersbegrenzung für den Zuschuss gibt es gibt

- beantragt werden kann die Hilfe auch, wenn zusätzlich schon ein Darlehen oder ein Stipendium genutzt
  wird (und dennoch eine finanzielle Notlage entsteht)

- auch bei Überschreitung der Regelstudienzeit, Fernstudium und Zweitstudium kann der Antrag gestellt
   werden

- Studierende aus dem In- und Ausland können die Hilfe beantragen

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

- Immarikulationsbescheiningung der Hochschule für das Sommersemester 2020

- Scan des Personalausweises oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises (Reisepass,
  Meldebescheiningung)

- eine Bankverbindung in Deutschland (die Überbrückungshilfe kann nur auf das eigene Konto ausgezahlt
  werden)

- Belege für die pandemiebedingte Notlage durch Kontoauszüge der letzten Monate aller Konten
  (Kontoauszug darf keine Schwärzungen enthalten)

- Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage sowie und den geplanten erfolgreichen
  Abschluss des Studiums

Wie oft kann ich die Überbrückungshilfe beantragen?

Für jeden Monat muss die Überbrückungshilfe einzeln beantragt werden und der Anspruch wird jeden Monat neu geprüft. Insgesamt kann in den Folgemonaten Juni, Juli und August maximal dreimal hinterander ein Antrag gestellt werden.

Ab wann ist mit der ersten Auszahlung zu rechnen?

Am dem 25. Juni sollen dem Studentenwerk die Portale zur Bearbeitung der Anträge bereitgestellt werden. Eine Auszahlung, die noch im Juni stattfindet, wird dabei angestrebt.

Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?

Auf der Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung sind die wichtigsten FAQs gesammelt, zudem gibt es eine Hotline und eine Kontakt-E-Mail-Adresse sowie ein PDF-Dokument zu den genauen Richtlinien.

Hotline: 0800 26 23 003

E-Mail-Adresse: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Das Studentenwerk teilt die Entscheidung per E-Mail den Studierenden mit. Bei Bewilligung wird darüber hinaus die Höhe der Überbrückungshilfe übermittelt.