25. BAföG-Novelle: Viel Gutes, sehr spät und mit Nachbesserungsbedarf

15. Oktober 2014Maria Dirschauer

Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 58 Studentenwerke, begrüßt grundsätzlich, was die Bundesregierung mit ihrer 25. BAföG-Novelle zum Wintersemester 2016/2017 verbessern will. Der Verband sieht zwar viele seiner langjährigen Forderungen erfüllt, eine zentrale aber nicht: nun endlich die regelmäßige Erhöhung des BAföG festzuschreiben. Auch wenn die geplante Erhöhung der Wohnpauschale beim BAföG den Studierenden zugutekomme, wäre es besser, wenn auch der Bund in zusätzliche, von Studierenden bezahlbare Wohnheimplätze investiere, argumentiert das DSW.

Für die heutige Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Deutsche Studentenwerk eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Die Novelle bringt viel Gutes, vieles kommt spät und bedarf der Nachbesserung.“ Er erläutert die wichtigsten Punkte der DSW-Stellungnahme:

„Wir begrüßen grundsätzlich die geplante Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um 7%. Allerdings kommt die Erhöhung erst zum Wintersemester 2016/2017 sehr spät, nachdem das BAföG zuletzt im Jahr 2010 erhöht worden war. Wir brauchen künftig eine regelmäßige Anpassung des BAföG an die Entwicklung von Preisen und Einkommen. Der Bund sollte diese Dynamisierung in der Novelle verankern, zumal er ja künftig allein zuständig ist.

Die BAföG-Wohnpauschale um 26 Euro auf 250 Euro zu erhöhen, bringt den nicht bei den Eltern wohnenden geförderten Studierenden eine Verbesserung und entspricht der bis Herbst 2016 voraussichtlich notwendigen Erhöhung der Bedarfssätze um 9,7%. Hier dürfen bei den Eltern wohnende Studierende nicht von der Anpassung an die Preisentwicklung entkoppelt werden; die Bedarfssätze wären für alle um 9,7% zu erhöhen. Und was die Wohnsituation angeht, so wäre es  besser und nachhaltiger, wenn der Bund sich endlich wieder an der Finanzierung zusätzlicher, bezahlbarer Wohnheimplätze beteiligt.

Damit die Studierenden nicht erst ab 2016 von der Novelle profitieren, sollten jene Teile der Novelle, die keine oder kaum Kosten verursachen, auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.1.2015 vorgezogen werden. So zum Beispiel die geplante Anhebung der Einkommensgrenze auf 7.500 Euro, der höhere Kinderbetreuungs­zuschlag, die Anpassung der Nichtanrechnungsgrenze an die aktuelle Minijob-Grenze von 450 Euro, die Aufhebung der Begrenzung bei Abschlagszahlungen oder der BAföG-Vorabentscheid für Bachelor/Master. Das sind Verbesserungen, mit denen man nicht bis zum Wintersemester 2016/2017 warten muss.“

Die DSW-Stellungnahme zum 25. BAföG-Änderungsgesetz online: http://www.studentenwerke.de/de/content/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-der