Bundesteilhabegesetz: Exklusion statt Inklusion für Studierende mit Behinderung

05. Juni 2016Ann-Charlott Stegbauer

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) kritisiert den vorliegenden Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz scharf. Mit den vorgesehenen Regelungen fallen Studierende mit Behinderungen, die heute Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, künftig aus dem Leistungsbezug heraus, so der Verband. Damit drohe Exklusion statt Inklusion.

„Die Bundesregierung muss dringend nachbessern“, sagt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde, „es darf nicht dazu kommen, dass ein Bundesteilhabegesetz für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit zu weniger Teilhabe an Hochschulbildung führt und womöglich ganze Gruppen von Studierenden von den Leistungen der Eingliederungshilfe ausgeschlossen werden."

Daran stößt sich das Deutsche Studentenwerk besonders: Im Gesetzentwurf soll künftig nur Eingliederungshilfe erhalten, wer in mindestens fünf von neun Lebensbereichen in seiner Teilhabe eingeschränkt ist. Bildung ist nur einer dieser neun Lebensbereiche.

„Nehmen wir als Beispiel Studierende mit einer starken Sehbeeinträchtigung“, erläutert Meyer auf der Heyde. „Sie haben definitiv Unterstützungsbedarf, um studieren zu können, etwa in Form von Vorlesekräften oder spezieller Software. Wenn sie aber lediglich bei der Mobilität und  im Studium beeinträchtigt sind, und nicht auch noch in drei  weiteren Lebensbereichen, wird ihnen in der Logik des Gesetzentwurfs Eingliederungshilfe fürs Studium verwehrt. Das würde sie schlechter­ stellen als heute“, warnt Meyer auf der Heyde.

Text: Deutsches Studentenwerk

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