Hochschulwahlen 2021

Uni Bamberg Hochschulwahlen Juli 2020

Hochschulwahlen 2021

05. Juli 2021Vanessa Freudl

Deine Stimme zählt!

Bis zum 29. Juli 2021 finden die diesjährigen Hochschulwahlen der Uni Bamberg statt (Verlängerung der Frist wegen Verzögerungen beim Versand); am Donnerstag, den 17. Juni ergingen die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten, immatrikulierten Studierenden. Darin findest du u.a. deine Wahlnummer, die dich zur Hochschulwahl berechtigt. Wegen der aktuellen Corona-Auflagen werden die Hochschulwahlen ausschließlich per Briefwahl stattfinden. Ein Antrag der Briefwahlunterlagen ist nicht notwendig. Diese werden allen Wahlberechtigten von Amts wegen automatisch gesendet. Daher ist es wichtig, dass deine Adresse in den Onlinediensten der Studierendenkanzlei aktuell ist.

Du kannst Mitstudierende für den Senat, den Fakultätsrat deiner jeweiligen Fakultät und das Studierendenparlament wählen. Das genaue Wahlsystem findest du hier.

Elektronischer Wahlhelfer

Um dir die Wahl zu erleichtern, haben wir unseren elektronischen Wahlhelfer aktualisiert. Vorstellen kann man sich das Ganze wie bei den Bundestags- und Landtagswahlen. Du kannst einfach per Mausklick deine Ansichten zu verschiedenen Themen mit denen der zur Wahl stehenden Hochschulgruppen und Senatskandidaten/-kandidatinnen vergleichen.

Der Fragebogen besteht aus diversen Fragen zu uni-nahen Themen. Du kannst den jeweiligen Statements zustimmen, sie ablehnen, dich neutral verhalten oder sie überspringen. Dein jeweiliges Antwortverhalten wird dann mit dem der jeweiligen Parteien verglichen und so ein Übereinstimmungsergebnis errechnet.

Wie wähle ich richtig?

Senat: Du hast zwei Stimmen und kannst diese auf zwei Personen EINER Liste verteilen oder auf einer Person kumulieren.
Fachschaft: Wie beim Senat. Zwei Vertreter/innen kommen in den Fakultätsrat.
Studierendenparlament: Du hast 17 Stimmen, die du listenübergreifend verteilen kannst. Du kannst auch ein Listenkreuz machen oder pro Person bis zu drei Stimmen verteilen.

Die Wahlmodalitäten und weitere Informationen findest du im offiziellen Wahlausschreiben.

Nutz die Chance und wähle - trotz Corona!

Grundordnung des neuen Konvents verabschiedet

Grundordnung des neuen Konvents verabschiedet

18. Oktober 2018Abeln Thomas

Am 16. Oktober 2018 kam der studentische Konvent zur ersten regulären Sitzung zusammen. Nach der vergangenen Hochschulwahl verteilte sich die 19 Sitze folgendermaßen: Liste Asta-Forum/SDS zwei Sitze, LHG und RCDS jeweils einen, acht Sitze erhielten aus dem Stand die BAGLS, die USI behielt vier Sitze, die Juso-HSG drei. Noch im Sommersemester wurde Luis Reithmeier von den BAGLS zum ersten Vorsitzenden und Julia Agrikola von der Juso-HSG zur stellvertretenden vorsitzenden gewählt. In dieser Form nahm der neue Konvent somit seine Arbeit auf. Nach allgemeiner Vorstellung und kurzen Berichten der gewählten Vertreter in die Gremien wurde vor allem die neue Grundordnung des Konvents diskutiert und debattiert, die sich der Konvent nach der Abstimmung über diverse Änderungsanträge annahm.

Von den Entsandten in die Gremien berichteten die Vertreterinnen des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung und des Bibliotheksbeirates. Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung, kurz ZLB, ist eine Weiterentwicklung des BAZL. Es kümmert sich um die Ausgestaltung des WegE-Projekts und der Gründung einer virtuellen Fachschaft für die Lehramtsstudierenden, ist aber auch für andere das Lehramtsstudium betreffende Probleme Ansprechpartner. Nach neuer Geschäftsordnung ist nun der Fachschaftenrat für die Entsendung der studentischen Vertreter zuständig. Der Konvent nimmt dieses zur Kenntnis. Der Bibliotheksbeirat trifft sich regelmäßig und bespricht sich über Belange der Bibliotheksnutzer. Das Protokoll der konstituierenden Sitzung wurde genehmigt.

Den Hauptteil der Debatten nahm die neue Grundordnung ein. Hierbei wurde vom Vorsitz vorgeschlagen, im Vergleich zur alten Grundordnung die Aufgaben des Vorsitzes zu konkretisieren, in den Arbeitskreisen einen Hauptverantwortlichen zu wählen sowie, dass sie sich einmal pro Semester treffen müssen, aber auch eine Übertragung der Sitzungsleitung. Die Redeliste soll zudem nach Pro und Contra getrennt werden und außerdem nach Geschlecht. Auf Antrag kann das Protokoll geändert werden, die erst hochgeladen werden, nachdem sie vom Vorsitz genehmigt wurden. Zudem sollen Änderungsanträge im neuen Antragstool online vorrangig eingereicht werden.

Im Allgemeinen nahmen Anträge die Streichung der Quotierungen bei der Redeliste die größte Diskussion ein. Die neue, bis dahin noch nicht verabschiedete Geschäftsordnung sah eine Trennung nach Pro und Contra und innerhalb dessen nach Frauen und Nicht-Frauen vor. Hierbei machten sich vor allem die USI für Streichungen beider Quotierungen stark, RCDS und LHG nur für die der Trennung nach Geschlecht. Sie argumentierten, dass die persönliche Sichtweise entscheidend sei. Außerdem sei es eine Diskriminierung von Gruppen, die überwiegend oder ausschließlich nur mit einem Geschlecht vertreten sind. Hierbei kam auch auf, ob, wenn der erste Redner männlich und pro bei einem Antrag ist, dies dann alle Befürworter sein müssen und die andere Personengruppe ausschließlich Contra. Dies wurde verneint. Es werde auf Abwechsung bei der Redeliste geachtet. Außerdem sehen die Befürworter Vorteile für eine kontroverse Debatte. Der SDS befürwortet eine Abwechslung, sieht aber die Notwendigkeit, dass die Redezeit beachtet werden müsse. Bei der Abstimmung über die Streichung der Aufteilung nach Pro und Contra stimmte die USI dafür, die anderen lehnten ab oder enthielten sich. Die Trennung nach Geschlecht sieht der RCDS als Widerspruch zur Gleichbehandlung, da nach Merkmalen getrennt werde. Ähnlich sei es auch bei Aussehen oder Herkunft. Auch dauere es länger, wenn eine Gruppe einer Meinung ist und nur ein Geschlecht vertreten ist. Auf die Frage, wem es schade, wenn nicht getrennt würde, wurde geantwortet, dass es nicht um Unwohlsein geht, aber unterbewusstes Verhalten aufgebrochen werden soll. Die männlichen Beiträge dominierten. Die Befürworter der Streichung sehen es als Problem, dass sich stets wiederholt werden müsse, selbst wenn nur Ergänzungen eines anderen Redebeitrages vorlägen. Mit einem Gleichstand in der Abstimmung wurde dieser Änderungsantrag aufgrund fehlender Mehrheit abgelehnt.

Dem Antrag der Umbenennung der Geschlechter-Gruppen bei der Quotierung in Männer und Nicht-Männer (Frauen und Angehörige des Dritten Geschlechts) der Juso-HSG wurde mit 12 Pro, 1 Contra und 7 Enthaltungen angenommen.

Den Anderungsantrag auf Veröffentlichung der Namen neben der Hochschulgruppe begründete die USI damit, dass auch innerhalb einer Hochschulgruppe unterschiedliche Ansichten vorherrschen. Auf die Antwort, dass nach Gruppen gewählt werde, verneint diese dies. Es ist auch eine Personenwahl möglich. Den Vorschlag nur nach Einwilligung die Namen zu veröffentlichen wurde als unpraktikabel gesehen. Die Ablehnung eines einzelnen führe zur Rückverfolgbarkeit, wenn er der einzige sei. Der Argument des Datenschutzes wurde mit Anspruch auf Transparenz geantwortet. Der Antrag wurde von einer Mehrheit von 14 zu 3 bei zwei Enthaltungen angenommen.

Der RCDS brachte ein, die Sitzungen anstatt öffentlich zu lassen, dies nur für Angehörige der Universität öffentlich zu halten. Sie sehen eine Gefahr darin, dass andere Gruppen die Veranstaltungen übernehmen können. Auf die Antwort, dass die Öffentlichkeit auf Antrag ausgeschlossen werden könne, wird von den Befürwortern des Änderungsantrags zwar anerkannt, aber trotzdem als großes Problem für nachfolgende Konvente gesehen. Bei Referierenden soll der Zutritt im Einzelfall erlaubt sein. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Während die Juso-HSG, LAF/SDS und BAGLS für die Annahme der Geschäftsordnung stimmten, stimmten LHG, RCDS und überwiegend die USI dagegen.

Der Vorsitz regte an, die interne Kommunikation zu verbessern. Ein Messengerdienst soll bei Absprachen helfen.

Die geplanten Arbeitskreise sollen neu besetzt werden. Konkret sind dies Kommunales und Wohnen, Digitalisierung, Wahlen, Soziales und Gleichstellung, Ökologie sowie Kultur. Der Vorschlag eines AK Semesterticket wurde zurückgezogen, da wahrscheinlich die überwiegende Mehrheit an diesem Thema interessiert ist und damit besser in den Sitzungen behandelt werden könnte. Der Vorschlag, die Verantwortlichen der Arbeitskreise schon zu benennen, wurde ebenfalls zurückgezogen, da dies ein wichtiges Amt mit Macht ist und die Gewählten sich erstmal mit dem Inhalt der Arbeitskreise befassen sollen.

Die usprünglich für diesen Tag zur Abstimmung vorgesehenen Anträge über politische Neutralität öffentlicher Universitätsseiten, die Prüfung des digitalen Ausbaus, über das erweiterte Semesterticket samt Referendum über diverse Modelle dessen sowie über das Abfallkonzept der Universität, aber auch die anderen Berichte mussten aus Zeitgründen auf eine noch einzuberufende außerordentliche Sitzung vertagt werden.

Zivilklausel, WLAN, Gedenktafeln mit dem Inhalt "Heldentod",...

Zivilklausel, WLAN, Gedenktafeln mit dem Inhalt "Heldentod",...

10. Januar 2018Abeln Thomas

Am 9. Januar traf sich der studentische Konvent zur dritten Sitzung innerhalb der Legislaturperiode. Neben Berichten wurden auch kontroverse Anträge wie Zivilklausel, Positionierung gegen die Studiengebühren von Nicht-EU-Ausländern und einige mehr besprochen.

Zu der Fairtrade-Selbstverpflichtung (wir berichteten) wurde festgehalten, dass in der AG Nachhaltigkeit zwei studentische Vertreter bzw. Vertreterinnen sitzen. Diese haben ihr Votum aus studentischer Sicht abgegeben und sollen demnächst dem studentischen Konvent über ihre Arbeit berichten. Auch wird das Referat für Qualität in Studium und Lehre wieder stärker gebraucht. In einigen Studiengängen kam es zu Problemen, z.B., dass in einigen Prüfungen alle Studierenden durchgefallen sind. Sollten Zweifel an der Qualität bestehen, so bittet der studentische Senator Vitus Mayr um Rückmeldung, damit die Studierendenvertretung (StuVe) reagieren kann. Die Umfrage der StuVe ist beendet, wobei 580 Personen teilgenommen haben. Ein nicht-öffentliches Gespräch mit den Bürgermeistern und den Fraktionsvorsitzenden wird kommende Woche stattfinden.

Die Fachschaft GuK berichtet über Probleme, die in ihrem neuen Büro in der U2 noch zu beheben sind. U.a. fehlt ein Telefonanschluss. Der Fachschaftenrat erklärt, dass es immer wieder zu Problemen mit dem Veranstaltungsservice der Universität kommt. Auf der neuen Website der StuVe, die vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit betreut wird, wurden schon immer wieder kleine Berichte veröffentlicht. Auch wurde der Haushaltsplan verabschiedet. Des Weiteren wurde eine Stellungnahme an das Studentenwerk verabschiedet. Von einem Studierenden kam die Information, dass im Bambados der Studierendentarif nur bis zu einem Alter bis 27 Jahre gelte. Ist man älter und Student bzw. Studentin, muss der volle Erwachsenentarif gezahlt werden. Die Jusos wollen dies kommunalpolitisch ansprechen und auch bei einem Bürgermeistergespräch kommende Woche soll darüber diskutiert werden.

Insgesamt wurde auch über fünf Anträge beraten. Den Anfang machte der Antrag der Juso-HSG über eine Zivilklausel. Diese sieht vor, dass die Uni offenlegt, ob und in wieweit militärische Forschung betrieben wird. Außerdem soll in das Leitbild eine Klausel eingeführt werden, dass nur eine zivile Forschung an der Universität erlaubt ist. Auch sollen alle Dozierenden eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Die Zivilklausel wurde an vielen deutschen Hochschulen eingeführt und ist teilweise in Landesgesetzen verankert worden. Auf Nachfrage, welche Forschung ausgeschlossen ist erklärten die Jusos, dass dies dem Leitbild abgeleitet werden könne. Forschung, die bei Kampfhandlungen Nutzen bringen könnte, sei nicht erlaubt. Eine Forschung von posttraumatischen Belastungsstörungen von Soldatinnen und Soldaten falle ihrer Ansicht nach nicht darunter, da sie nicht militärisch sei, weil hier der Mensch im Vordergrund stehe. Bei Missachtung soll außerdem letztlich der Senat über Sanktionen entscheiden. Es wurde angemerkt, dass durch die Zivilklausel Gelder verloren gehen könnten. Dem wurde entgegnet, dass es hierzulande Grundverständnis sei, friedlich zusammen zu leben, weshalb auch die Forschung friedlichen Zwecken dienen müsse. Der Antrag wurde angenommen. Jusos, LAF/SDS und teilweise die USI stimmten dafür, LHG, RCDS und Teile der USI dagegen.

Die LAF/SDS fordert, dass auch Änderungsanträge und Diskussionsprotokolle veröffentlicht werden. Nicht-öffentliche Debatten werden ausgeschlossen. Ziel ist eine größere Wahrnehmung bei den Studierenden. Es kam Kritik, dass zukünftige Arbeitgeber nicht genau nachverfolgen sollten, wie sich positioniert wurde. Dem wurde entgegnet, dass die Protokolle nicht für Facebook bestimmt seien. Diese sollen auf der Homepage veröffentlicht werden. Allgemein kam die Frage auf, wie die Protokolle auszusehen haben und ob es in den Aufgabenbereich des oder der Protokollierenden gehört oder des AK Öffentlichkeitsarbeit fällt. Der Antrag wurde daraufhin vertagt und die Antragstellenden aufgefordert, Kriterien für die Protokolle zu erarbeiten.

Die Gedenktafeln für die gefallenen Angehörigen der damaligen Hochschule im ersten Weltkrieg in der U2 und in der U5, jeweils im ersten Obergeschoss, sind im damaligen Zeitgeist mit Formulierungen versehen wurden. Sie beinhalten Formulierungen wie "Heldentod" und "Vaterland". Die LAF/SDS merkt in ihrer Begründung an, dass es Krieg ein Versagen der Diplomatie sei und daher nichts beschönigt werden soll. Die Gedenktafeln sollen daher durch die Universität mit Hinweisschildern versehen werden, die die Zusätze historisch-kritisch einsortieren sollen. Auf Nachfrage, ob Studierende nicht im Stande seien, selbst zu reflektieren, wurde geantwortet, dass die Gedenktafeln zum Nachdenken anregen sollen. Der Text soll durch die Universität formuliert werden, damit dies neutral ist. Bei Enthaltung der LHG, des RCDS und Teilen der USI wurde der Antrag angenommen.

In Baden-Württemberg wurden Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt und in Nordrhein-Westfalen stehen diese zur Debatte. Dies sieht die LAF/SDS zum Anlass, die Universitätsleitung dazu aufzufordern, sich dagegen zu positionieren und dass der Konvent als gewählte Institution sich solidarisch mit anderen studentischen Initiativen gegen Studiengebühren zeigt. Daraufhin wurde eingeworfen, dass der Studentische Konvent kaum gehört werde und es eine Frage der Gerechtigkeit sei, Nicht-EU-Ausländer zahlen zu lassen, wenn EU-Bürger im Ausland das Studium zahlen müssten. Dem wurde entgegnet, dass die Uni mit Internationalität werbe und man nicht immer Gleiches mit Gleichem vergelten dürfe. Dem folgenden Geschäftsordnungsantrag auf Schließung der Redeliste wurde zugestimmt. Der RCDS und die LHG stimmten gegen den Antrag, Jusos, LAF/SDS und großenteils die USI dafür.

Es wurde festgestellt, dass das WLAN in einigen Vorlesungsräumen und in den Teilbibliotheken nicht immer einwandfrei funktioniert. Daher soll gemäß Antrag der Juso-HSG die Universität das WLAN und die städtischen Internetleitungen überprüfen und einen entsprechenden Bericht an den Konvent und die Stadt schicken. Die Stadt werde bei Bedarf den Glasfaserausbau bei Universitätseinrichtungen Vorrang gewähren. Die Universität wird gemäß der Änderungsanträge zu diesem Antrag auch aufgefordert, das Rechenzentrum mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten und, sofern erfolgt, das Blockieren von Mobilgeräten zu Gunsten der Laptops und Tablets zu unterlassen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 Die nächste Sitzung findet am 14. Februar 2018 statt.

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