Zentrale Prüfungseinsichtnahme vom 23. bis 26. Oktober

Zentrale Prüfungseinsichtnahme vom 23. bis 26. Oktober

22. Oktober 2017Abeln Thomas

Ihr wundert euch über eure Note, die ihr in FlexNow seht, nachdem ihr durch eine E-Mail auf die Prüfungsergebnisse hingewiesen wurdet? Oder ihr möchtet wissen, was man besser machen könnte? Es ist wieder soweit, sich ein Bild von den Korrekturen und der Note machen zu können. Nutzt die Gelegenheit zur Prüfungseinsichtnahme! Am 23. Oktober von 12:30 bis 15:00 Uhr und vom 24. bis 26. Oktober jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr könnt ihr eure Arbeiten in der Kapellenstraße 13 einsehen.

Die Einsichtnahme funktioniert ohne Voranmeldung. Genaue Infos für euren Studiengang findet ihr hier.

Bitte beachtet folgende Hinweise des Prüfungsamts:

  • Einsichtnahme nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und für Prüfungskandidaten des Sommersemesters 2017
  • Papier und Schreibmaterial werden vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt.
  • Es ist erlaubt, Fotografien der Prüfungsarbeiten mit Ausnahme der Multiple-Choice-Abschnitte anzufertigen.
  • Es ist unzulässig,
    • abgelichtete Seiten der Prüfungsarbeiten zu vervielfältigen sowie über das Internet und über Soziale Medien zu verbreiten;
    • Musterlösungen mitzunehmen oder zu fotografieren;
    • Anmerkungen oder Zusätze in den Prüfungsklausuren anzubringen;
    • Unterhaltungen bzw. Besprechungen während der Einsichtnahme zu führen.
    • Anträge auf Nachkorrektur sind unverzüglich nach der Einsichtnahme (spätestens innerhalb von drei Wochen) an den entsprechenden Lehrstuhl zu richten.
    • Nachträgliche Einsichtnahme bei Verhinderung an den vorgesehenen Terminen aus nicht selbst zu vertretenden Gründen ist nur auf schriftlichen Antrag bis spätestens 26. Oktober 2017 per E-Mail und mit Beleg für die Abwesenheit (Praktikum, Krankheit usw.) im Prüfungsamt möglich.

Quelle: Prüfungsamt der Universität Bamberg

Hochschulöffentliches Gespräch mit der Universitätsleitung

Hochschulöffentliches Gespräch mit der Universitätsleitung

27. Juni 2017Abeln Thomas

Auch dieses Semester stellte sich die Universitätsleitung (UL) Fragen der Studierendenschaft und war für ein Gespräch bereit. Wir waren mit dabei und haben für euch die Antworten auf Fragen, die ihr der Studierendenvertretung geschickt oder direkt gestellt habt, einmal in Kürze zusammengetragen.

Wahlbescheinigung für die Briefwahl zu den Hochschulwahlen

Es gab ein technisches Problem, durch das die Briefwahlunterlagen nicht mehr online beantragt werden konnten. Hierbei ist es wichtig, zu wissen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt das Wählerverzeichnis geschlossen wird, damit es zu keiner Manipulation der Wahl kommen kann. Diese Frist wurde aber in der entsprechenden E-Mail nicht mitgeteilt. Dadurch waren die Briefwahlunterlagen ab dem 06.06.17 nicht mehr abrufbar. Jedoch können diese formlos und mit Studierendenausweis bis heute, 27.06.17, für die kommende Wahl im Wahlamt noch beantragt werden. Im kommenden Jahr soll diese Frist in der E-Mail mitgeteilt werden.

Fettabscheider in der ERBA-Cafeteria

An der ERBA fehlt ein funktionierender Fettabscheider, um das Geschirr richtig reinigen zu können. Dies führte dazu, dass dort momentan nur Einwegteller für die Mittagsgerichte ausgegeben werden können. Der Stand dazu ist nun, dass die Universität den Fettabscheider bezahlt und das Studentenwerk den restlichen Umbau. Der favorisierte Standort für den Fettabscheider ist der Platz unter der Treppe des mittleren Treppenhauses. Störende Geräusche soll es keine geben. Wegen möglicher Geruchsbelästigungen soll der Abtransport der Abfallstoffe dann erfolgen, wenn es niemanden stört und anschließend umfangreich gelüftet werden. Der Eigentümer des Gebäudes ist informiert und die UL erwartet keine Probleme. Die Studierendenvertretung wird auf dem Laufenden gehalten. Geplant ist, dass das Bauprojekt zum kommenden Wintersemester abgeschlossen ist. Gleichzeitig wird dann auch eine Salatbar aufgebaut.

Rechtsstreit mit der VG Wort

Um einer Klage der VG Wort zu entgehen, wurden alle Uniangehörigen im vergangenen Wintersemester dazu aufgefordert, alle urheberrechtlich geschützten Materialien aus dem Virtuellen Campus zu entfernen. In letzter Minute wurde diese Regelung dann in einer zeitlich befristeten Einigung mit der VG Wort bis Ende des Sommersemesters 2017 ausgesetzt. Sollte nun keine Einigung seitens der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und der VG Wort zustande kommen, würde diese Regelung nun zum 01.10.17 eintreten. Eine Einzelabrechnung der Werke wäre zu viel Aufwand, weshalb die UL dies ablehnt. In der Wissenschaft ist es bisher so, dass es eine Schrankenregelung gibt, sodass nicht alles einzeln auch auf Open Source geprüft werden muss. Diese Regelung erlaubt den Lehrenden eine gewisse Anzahl an Kopien aus Auszügen einzelner Werke. Bei vielen Abgeordneten des Bundes gibt es eine Zustimmung, die aktuelle Regelung so für die Wissenschaft zu verankern. Allerdings ist ein nicht unbedeutender Anteil der Abgeordneten unentschlossen bzw. dagegen. Auch befürchten viele Printverlage, dass es in Zukunft auch um ihre Druckerzeugnisse geht, weshalb sie gegen ein Gesetz, das die bisherige Regelung verankert, sind.

Systemakkreditierung

Im März gab es die erste Begehung einer Akkreditierungsagentur für den Aufbau der Systemakkreditierung der Module. Ziel ist eine Zertifizierungskommission, die sich aus je einem Professor/einer Professorin der vier Fakultäten, einem Vertreter/einer Vertreterin des Mittelbaus und zwei Studierenden, wobei eine Person davon Stimmrecht hat, zusammensetzt. Diese sollen anschließend die Module der Studiengänge ab kommendem Wintersemester akkreditieren. Außerdem ist eine Schiedsstelle vorgesehen, die sich aus dem/der Vorsitzenden des Senats, einem Professor bzw. einer Professorin im Ruhestand und einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Studierendenschaft zusammensetzt. Jene wird bei Uneinigkeit in der Zertifizierungskommission angerufen. Dies wird eine Geschäftsordnungsänderung verursachen. Außerdem werden rückwirkend bis 2011 alle Evaluationen begutachtet, wie diese erfolgt sind.

Klimaanlage an der TB3

Da die Decke der TB3 renoviert werden muss, ist eine mobile Klimaanlage für die Bauzeit notwendig geworden. Gleichwohl diese schon Anfang Juni in Betrieb gehen sollte, stand sie zuerst an falscher Stelle. Inzwischen ist sie dort, wo sie sein soll und wird aktuell angeschlossen. Mitte bis Ende der Woche soll sie dann aber laufen.

Probleme bei Korrekturen im Sprachenzentrum

Vergangenes Semester war eine Lektorin krankheitsbedingt ausgefallen. Es wurden Lehraufträge für den Unterricht vergeben, die auch während der Prüfung zugegen waren, nicht aber für die Korrektur. Durch Unsicherheit, wie korrigiert werden soll und daraus resultierende Verständigungsprobleme kam es zu Verzögerungen. Dies soll aber ein Ausnahmefall bleiben und nicht erneut vorkommen.

Probleme bei Einschreibungen in Kurse

Im Master BWL, aber auch in anderen Studiengängen, z.B. in denen der WIAI, tritt das Problem auf, dass Studierende selbst in höheren Semestern Pflichtveranstaltungen nicht besuchen können, weil sie durch andere Studierende blockiert werden. Dies entsteht bisweilen dadurch, dass Studierende sich in mehrere Kurse gleichzeitig einschreiben, um überhaupt einen Platz zu bekommen, sich dann aber nicht rechtzeitig aus den nicht benötigten Kursen wieder austragen. Die UL verweist darauf, dass die Studierenden höherer Semester Vorrang haben. Sollten Probleme auftauchen, die notwendigen Veranstaltungen nicht rechtzeitig besuchen zu können, sollten hier alternative ebenfalls mögliche Kurse belegt werden. Notfalls, wenn die Dozierenden nicht reagierten, sei ein Gespräch mit den Studiengangsbeauftragten zu erbitten. Die UL sieht hier aber insgesamt noch Möglichkeit zur Verbesserung.

Bewertung von Klausuren

Jede Klausur hat laut UL einen Erwartungshorizont zu haben. Dieser zeigt objektiv, wo Fehler sind und ist bei einem Rechtsstreit Grundlage der Bewertung des Falles. Des Weiteren kann erwartet werden, dass die Korrektur in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Dies ist nach Ansicht der UL bei unter einem Semester der Fall. Dabei zieht sie Vergleiche zu Bachelor- und Masterarbeiten. Auch darf eine Zweitkorrektur von einem Zweitkorrektor/einer Zweitkorrektorin verlangt werden, dies muss aber beim Prüfungsausschuss begründet werden.

Prüfungsräume neben Baustellen

Aufgrund der Baustelle neben der U7 steht die Frage im Raum, ob wichtige Klausuren und Abschlussprüfungen dort oder neben anderen Baustellen geschrieben werden können. Hierbei achte aber das Prüfungsamt darauf, dass dies nicht passiere. Auch kann ein begründeter Antrag auf Raumwechsel gestellt werden. Allerdings soll es zu keiner Hierarchisierung der Prüfungen kommen.

Nachweis der Einbringung der Prüfungsleistung

Durch die vielen verschiedenen, teilweise wechselnden Veranstaltungen kommt es dazu, dass nicht alle in Flexnow eingetragen werden können, da dies das System überlastet, wenn sie den Studierenden angezeigt werden. Daher ist der Schein die einfachste Alternative, die Leistung anschließend im Prüfungsamt zu verbuchen. Dieser ist aber auch laut UL vom Prüfungsamt zu akzeptieren. Problem ist aber auch, dass das Prüfungsamt ausgelastet sein soll. Deshalb wird eingeschätzt, wann die zuständige Person dies in die übrigen Angelegenheiten einbinden kann. Aktuell wäre dies ein Projekt, das die Anmeldung von Prüfung und Veranstaltung wieder zusammenlegt.

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