„Architektur und Demokratisierung“: Vergessene Zeugen alliierter Intervention im besetzten Deutschland nach 1945

„Architektur und Demokratisierung“: Vergessene Zeugen alliierter Intervention im besetzten Deutschland nach 1945

31. Mai 2021Sophie Otto

Internationale Tagung vom 3.-5. Juni 2021 in Bamberg/online als Zoom-Webinar

In den Jahren 2019 und 2020 feierte Deutschland 70 Jahre seit seiner Nachkriegsteilung in West und Ost und 30 Jahre seit der Wiedervereinigung. Diese zwei Jubiläen bieten erneut Gelegenheit für eine Untersuchung der Prozesse, die 1949 zur Gründung der beiden deutschen Staaten führten, sowie der Prämissen, auf denen sie fußte: Prämissen wie die historische Notwendigkeit der Demokratie, der Wert des Internationalismus und die Möglichkeit einer friedlichen und stabilen Weltordnung. Angesichts der aktuellen Infragestellung dieser Ideen nicht nur hier, sondern in ganz Europa und darüber hinaus erscheint eine solche Überprüfung heute so relevant wie selten zuvor.

Auch die Architektur ist ein wichtiger Teil dieser Diskussion. Sowohl die BRD als auch die DDR waren Visionen eines besseren Deutschlands – dies wurde zum Teil durch Planung und Bau realisiert. Unterschiedlich definierte Werte der Demokratie sollten sich im Gefüge der wiederaufgebauten Städte ausdrücken. So haben militärische und zivile Behörden der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Frankreichs und der Sowjetunion versucht, den Charakter des deutschen Wiederaufbaus im Einklang mit ihren jeweiligen ideologischen und politischen Zielen zu beeinflussen.

Tatsächlich ist die architektonische Landschaft auf beiden Seiten der ehemaligen Binnengrenze und weit über Berlin hinaus mit Strukturen übersät. Diese zeugen mal auf mehr, mal auf weniger sichtbare Weise von den Versuchen der Besatzungsmächte, dauerhafte, supernationale Werte- und Interessensgemeinschaften, um das dehnbare Konzept der Demokratie zu bilden. Eine Tatsache, die oft übersehen wird.

Die Tagung „Architektur und Demokratisierung“ will diesen Missstand beheben. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem Wert des architektonischen Erbes der Vergangenheit als Quelle von Erkenntnissen für die Gegenwart. Ziel ist es, eine Basis für die Erhaltung und Inwertsetzung dieser historischen Ressource zu schaffen. Ihre Sichtbarkeit soll für heutige und zukünftige Generationen gewährleistet werden.

Die dreitägige Tagung präsentiert einen umfassenden Einblick in das Thema, mit Sprechern aus ganz Deutschland und internationalen Gästen aus Amerika, Frankreich und Österreich. Aufgrund der Internationalität des Webinars finden einige Vorträge auch auf Englisch statt. Beginn der Veranstaltung ist jeweils um 16 Uhr.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Bei Interesse findet ihr hier weitere Informationen sowie das Programm.

Zur Anmeldung, schickt einfach eine Mail an konferenz.denkmalpflege@uni-bamberg.de.

Bildnachweis: 
https://pixabay.com/photos/architecture-d%C3%BCsseldorf-4981949/

Universität Bamberg erhält Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“

Universität Bamberg erhält Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“

17. März 2021Sophie Otto

Die Universität Bamberg hat das Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bamberg“ erhalten. Dieses wird seit 2006 an gemeinnützige Einrichtungen, Selbstständige und Netzwerke verliehen, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bayern einsetzen und die Transformation in der Gesellschaft aktiv mitgestalten. So wirkt die Otto-Friedrich-Universität mit Projekten wie „UniGardening“ und „Uni Bienen“ in die Gesellschaft hinein. Über den Lehrbienenstand der Didaktik der Naturwissenschaften werden Studierende dabei fachlich und didaktisch zum Aufbau und Führen einer Schulimkerei ausgebildet und dauerhaft für die Imkerei begeistert.

Der „UrbanGardening“ Demonstrationsgarten steht allen Interessierten offen

Die Steuerungsgruppe Nachhaltigkeit an der Universität Bamberg koordiniert seit 2016 verschiedene Arbeitsgruppen zu Nachhaltigkeitsinitiativen. Eine dieser Arbeitsgruppen ist für das „UniGardening“ verantwortlich. Dieses Projekt ermöglicht es allen Universitätsangehörigen, Gemüse und Kräuter auf dem Universitätsgelände anzupflanzen. Brachliegende Flächen werden dabei nach nachhaltigen Gesichtspunkten begrünt. Es vernetzt außerdem die Universität mit den Initiativen der Stadt, die Nachhaltigkeit als übergeordnetes Ziel ihrer Aktivitäten betrachten. Dazu gehörten etwa die Vereine Transition Bamberg und Bamberger Sortengarten – Grünes Erbe Bamberg. „In Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg und der Essbaren Stadt Bamberg wird seit dem Frühjahr 2020 am Schillerplatz 15 ein „UrbanGardening“ Demonstrationsgarten für Oberfranken angelegt, der nicht nur den Universitätsangehörigen, sondern allen Interessierten offensteht“, sagt Yelva Larsen, Mitarbeiterin an der Professur für Didaktik der Naturwissenschaften, die das Projekt betreut.

Universität darf das Siegel bis Dezember 2023 tragen

Die Universität bemüht sich sehr um Nachhaltigkeit. Sie nutzt Strom aus regenerativen Energien, nutzt E-Autos sowie Dienstfahrräder und hat ein neues Mülltrennungssystem eingeführt. Zudem finden zahlreiche Lehrveranstaltungen, Forschungsprojekte und studentische Initiativen statt, die Nachhaltigkeit thematisieren. Das Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ darf sie nun für drei Jahre tragen. Anschließend durchläuft sie eine Rezertifizierung.
Verliehen und weiterentwickelt wird das Qualitätssiegel von einem sogenannten Kernteam, bestehend aus dem Landesbund für Vogelschutz, dem Bund Naturschutz in Bayern, der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Bayern, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)/Bayerische Forstverwaltung und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Das Qualitätssiegel wird getragen vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Weitere Informationen zur Steuerungsgruppe Nachhaltigkeit findet ihr hier.
Wenn ihr mehr über die Projekte „UniGardening“ und „UniBienen“ wissen wollt, findet ihr das auf der jeweiligen Website.

 

Universitätssportzentrum statt Hallenbad

Universitätssportzentrum statt Hallenbad

31. Januar 2021Fromm Frauke

Das alte Hallenbad am Margaretendamm wird zum Universitätssportzentrum umgebaut; das ist nun beschlossene Sache. 2024 können die ersten Sport- und Lehrveranstaltungen stattfinden.

Aus dem denkmalgeschützten Gebäude mit seiner riesigen Glasfront wird ein Sportzentrum mit einer Zweifachsporthalle und einem Gymnastikraum. Außerdem finden in dem ehemaligen Hallenbad Räume für Büros und Lehrveranstaltungen Platz. Draußen werden eine 100-Meter-Laufbahn, eine Finnenbahn, ein Hartplatz, ein Beachvolleyballfeld und eine Kugelstoß- und Weitsprunganlage entstehen.

Die neue Sportstätte wird langfristig die Sportstätte am Volkspark ablösen. Ein Großteil der Lehre findet vor allem für Lehramtsstudierende in der Innenstadt statt. Der Weg zum Volkspark ist daher teilweise einfach zu lang, und die neue Sportstätte wird besser zu erreichen sein und die Wege verkürzen. Zudem wird eine Photovoltaikanlage installiert und ein Lüftungssystem, die zusammen bis zu 315 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen können. Baubeginn wird im Frühjahr 2022 sein. 

Bildnachweis: 
Tim Kipphan/Universität Bamberg

Musik in Bamberg

Musik in Bamberg

So, 29/03/2020 - 10:23 - Stefanie Kropac

Neue Tragekörbe in den Universitätsbibliotheken sponsered by UniShop Bamberg & Feki.de

Neue Tragekörbe in den Universitätsbibliotheken sponsered by UniShop Bamberg & Feki.de

18. März 2018Meyer Simon

Das Gesuche nach Körben in den Teilbibliotheken hat schon bald ein Ende:

200 weitere Körbe wurden angeschafft und werden im Laufe der kommenden Wochen den Beständen der Teilbibliotheken hinzugefügt. Ganz im Zeichen „Von Studierenden für Studierende“ übernehmen dabei der UniShop Bamberg und Feki.de e.V. erneut einen großen Teil der Kosten – immerhin sind wir ja auch alle Studierende der Universität Bamberg und damit direkt betroffen.

Die neuen Körbe in schickem Design werdet ihr schon bald benutzen können, aktuell werden die Körbe noch entsprechend der Teilbibliothek gekennzeichnet, bevor diese dann auf die Standorte verteilt werden.

Nachhaltigkeit, Vorschriften, Flüchtlinge, Geld und Qualität

Nachhaltigkeit, Vorschriften, Flüchtlinge, Geld und Qualität

30. Januar 2018Abeln Thomas

Auch dieses Semester stellten der studentische Senator Vitus Mayr und die studentische Senatorin Vivien Vorndran in Vertretung für alle Studierenden Fragen an die Universitätsleitung, die zuvor gesammelt wurden. Die gesamte Leitung war vertreten. Schwerpunkte waren dieses Mal Nachhaltigkeit, Vorschriften, Flüchtlinge und Auslandsstudierende, Geld sowie Qualität in Forschung und Lehre. Andere Themen sollen an entsprechende Verantwortliche herangetragen werden.

Den Anfang machte das Thema Mülltrennung. Auf Nachfrage erklärte Kanzlerin Steuer-Flieser, dass seit einigen Jahren ein Mülltrennungskonzept existiere. Dieses laufe sehr gut. So werden pro Jahr u.a. 550t Altpapier gesammelt. Was vor einigen Jahren wieder eingestellt wurde, ist die weitere Trennung in den Vorlesungssälen und den Fluren der Universität. So waren die Hausmeister damit beschäftigt, den Müll nachträglich zu trennen. Außerdem stellen die gelben Säcke eine Brandlast dar. Sie erinnert auch an die AG Nachhaltigkeit, in welche auch studentische Vertreterinnen entsandt wurden. Die AG soll weitere Möglichkeiten des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit suchen. Auf Frage nach Recyclingpapier wurde geantwortet, dass dies nicht für Archive geeignet sei, da nicht altersbeständig. Stattdessen muss Papier nach der DIN EN ISO 9706 verwendet werden. Auf den Einwand, dass nicht sämtliche Papiere archiviert werden müssen, antwortete Präsident Ruppert, dass dies einen erheblicher organisatorischen Aufwand darstelle, da sicherlich auch immer wieder falsch kopiert würde und entsprechende Drucker mit zwei Fächern benötigt werden. Zum Thema erneuerbare Energien merkte die Kanzlerin an, dass die Heizenergie v.a. über das Fernwärmenetz bezogen werde. Auch der Strom sei 100% Ökostrom. Vorhandene Solarzellen auf dem Feki-Gelände speisen Strom im Wert von 5000€ ein. Andere Standorte werden durch die Kulturerbe-Richtlinien oder die Baustatik von diversen Gebäuden verhindert.

Senator Vitus Mayr berichtet, dass Hochschulgruppen Probleme bei der Prüfung technischer Geräte, der Anmeldung von Veranstaltungen und wegen des Brandschutzes haben. Zum Thema Prüfung von technischen Geräten erklärt Frau Steuer-Flieser, dass Fristen eingehalten werden müssen, da Personal auch anderswo gebraucht werde und die Prüfstation aufgebaut werden muss. Allerdings darf auch ein Elektrogeschäft prüfen. Generell werden immer noch technische Geräte überprüft. Der Veranstaltungsleitfaden selbst war dahingehend nicht kongruent. Die Dezernate wollen sich nun bezüglich von Fristen abstimmen. Zum Thema Sicherheitsvorschriften heißt es, dass die Brandschutzverordnungen unbedingt eingehalten werden müssen. Ob wegen Sicherheitsvorschriften Veranstaltungen untersagt wurden, antwortete der Präsident, dass die letzte Untersagung sieben oder acht Jahre her sei. Auch werden keine Kollektivstrafen verhängt oder die Hochschulgruppen in Gruppenhaft genommen, gleichwohl immer wieder einzelne Veranstaltungen einen erhöhten Aufwand an Reinigung erzeugen. Bezüglich kommerzieller Werbung berichtet die Universitätsleitung, dass die Aushangrichtlinien eingehalten werden müssen. Sollte ungenehmigte Werbung ohne entsprechenden Stempel aufgehängt worden sein, wird diese bei Erkennen wieder abgehängt. Bei den vorgebrachten Beispielen AVM und Zeppelin-Universität müsste geklärt werden, ob bei ersterer das örtliche Institut oder das Telekommunikationsunternehmen gemeint war. Ersteres steht in enger Verbindung mit der Uni. Letzterer Fall kann durch Partnerschaften durchaus vorkommen. Recuitingmessen stellen insgesamt eine Grauzone dar, da die Studierenden nicht bei ihrem Berufsstart gehemmt werden sollen. Auf die Frage, warum Kruzifixe in Vorlesungssälen hängen, obwohl die Uni weltanschaulich neutral sein soll, antwortete Herr Ruppert, dass dies v.a. in den Gebäuden der ehemaligen Fakultät Katholische Theologie der Fall sei. Die Urteile zur weltanschaulichen Neutralität seien keine rechtliche Dogmatik. Insgesamt werden immer wieder unterschiedliche Urteile gefällt. Selbst das Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung sind nicht laizistisch, sondern beinhalten einen Gottesbezug. Auf Anmerkung, dass diese in einigen weiteren Sälen mehr hängen, antwortete der Präsident, dass diese Anfang der 90er Jahre aufgehängt wurden, seitdem keine mehr aufgehängt wurden.

Auf die Frage, wie viele Flüchtlinge an der Universität studieren, antwortete Vizepräsident Grell, dass es 45 Personen am Sprachenzentrum seien, die als solche bekannt seien. Das Problem stelle hierbei die Rechtslage dar. Es werde ein Studierendenvisum benötigt, das im Anerkennungsverfahren nicht genehmigt werden kann. Zudem gab es selbst auf dem Höhepunkt der sog. Flüchtlingswelle die Anzahl Studierfähiger und -williger gering war. Der Zeitpunkt komme dann, wenn vermehrt von den Flüchtlingen die Allgemeine Hochschulreife erlangt würde. Ob nicht das Sprachniveau B1 im Schnitt bei der Einschreibung mit obligatorischem Sprachkurs reichen würde, beantwortete Herr Grell, dass dieser schon gesenkt wurde und er die unterste Grenze darstelle, da ansonsten das Ziel des Studiums aufgrund von Sprachschwierigkeiten nicht erreicht werden könne. Vizepräsident Wirtz machte auf die Definition des Sprachniveaus B2 aufmerksam, bei B1 gehe es eher um ein Verständigen im Urlaub, bei B2 um das Verstehen von komplexen Themen im eigenen Spezialgebiet. Als Problem werde hierbei auch die Forderung nach eigenen Veranstaltungen für ausländische Studierende gesehen.

Warum einzelne Kurse im Hochschulsport Geld kosten, beantwortete Kanzlerin Steuer-Flieser, dass dies generell ein eher kleiner Betrag sei. Beim Kraftraum sei dies wegen des Transponders der Fall. Das Geld stelle ein Pfand dar. Bei Badminton vermutet sie einen Trainer. Präsident Ruppert ergänzte, dass der Hochschulsport nicht mit einer Sportausbildung gleichzusetzen sei. Auch gebe es z.B. beim Fechten mit Vereinen Verträge, die vergünstigte Beiträge bieten. Würde es die Universität selbst anbieten, würden hohe Summen entstehen. Bei der unterschiedlichen Bezahlung von Tutoren verweist die Kanzlerin darauf, dass hier HiWi-Verträge verwendet werden und die Bezahlung sich nach dem Abschluss richtet. Der Universitätspräsident verweist bei der Kalkulation mit/ohne Vorbereitungszeit auf die Frage der Fairness, ob das Thema jemand schon beherrschen müsste oder sich selbst noch erst reinarbeiten muss. Es sei die Verantwortung der Lehrstühle, dies festzulegen. Außerdem muss der konkrete Fall benannt werden, um handeln zu können. Senator Mayr will die Frage im HiWi-Referat behandeln. Bzgl. der Unterstützung von Studierenden bei Exkursionen verweist Herr Ruppert darauf, dass die Preise nicht in einzelnen konkreten Fällen mit Haushaltsmitteln bezuschusst werden können. Wenn ein Fall bekannt ist, müssen andere Wege gefunden werden. Auch ist zu unterscheiden in Pflicht und Wahlpflicht. Pflichtmodule sollen keine teuren Exkursionen sein, bei Wahlpflicht sollen moderate Kosten enthalten. Sollten Exkursionen mit äußerst hohen Summen versehen werden, um sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ausfallen lassen zu können, ist dies zudem ein Fall für den Studiendekan.

Die Bitte, Bewerbungsverfahren bei Bachelor- und Masterarbeiten zu vereinfachen, beantwortet Vizepräsident Grell damit, dass dies die Prüfungsordnungen regelten. Uneinheitlichkeit sei per se kein Problem. Allerdings sollte höchstmögliche Transparenz gegeben sein, um Probleme zu minimieren. Die Anmeldung läuft bisher über Papier. Dies soll, soweit möglich, online ablaufen. Die In der Geographie kommt es vermehrt zu Problemen wegen einer hohen Durchfallquote in den Einführungsveranstaltungen und anderer Angelegenheiten. Hier sei die Unileitung hinterher. Zwecks der Systemakkreditierung ist es notwendig, dass Probleme recht zügig beseitigt werden. Konkret besteht laut Präsident Ruppert das Problem, dass Geographie in gewissen Teildisziplinen mit den Naturwissenschaften einhergeht, die nicht in Bamberg gelehrt werden. So stand zwischenzeitlich zur Debatte, die Geographie abzuziehen. Letztlich wurde sie wegen des Lehramts und u.a. auch wegen der historischen Geographie nicht abgezogen. Sollten ähnliche Missstände auffallen, so wird gebeten, sich an den Studiendekan zu wenden. Auf die Frage nach Leistungsdruckabbau antwortet Herr Grell, dass der Leistungsdruck erstmal definiert werden müsse. Allgemein ist festzustellen, dass nunmehr alle Prüfungen notenrelevant sind, nicht mehr allein die am Studienende. Bzgl. der Möglichkeit, notenfreie Räume zu schaffen, wird dies unterschiedlich gesehen. Teilweise wird überlegt, diese wieder abzuschaffen, um damit wieder mehr gelernt wird. Generell wird angestrebt, die Prüfungsdichte durch Abschaffung von Minimodulen und einer einzigen Modulprüfung zu verringern. Vizepräsidentin Andresen kann verkünden, dass die Ausschreibung für den Lehrstuhl BWL insbesondere Organisation gerade stattfindet. Wenn es klappt, ist dieser zum Wintersemester wieder besetzt.

Aus dem Plenum kam die Meldung, dass der IuK-Beirat ohne den studentischen Vertreter getagt hat. Dies kam dadurch zustande, dass er nicht im entsprechenden VC eingeschrieben war. Generell sollen auf Dauer solche Probleme minimiert werden. Auch informieren Vertreter aller Fachschaften, dass sie einen Uniball stattfinden lassen wollen. Die Unileitung hat keine Einwände, wobei dieser nicht gleichzeitig mit dem uni.fest stattfinden soll, was jedoch auch nicht beabsichtigt ist.

Menschenrechtswoche Bamberg

Menschenrechtswoche Bamberg

04. Dezember 2017Steinhäuser Katharina

Vorträge, Workshops, Filme – vom 04. bis zum 10.12.2017 werden an der Uni Bamberg verschiedene Veranstaltungen rund um das Thema Menschenrechte angeboten.

Das Projekt wird von der Fachschaft SoWi in Kooperation mit verschiedenen Hochschulgruppen organisiert. Im Hinblick auf den „Tag der Menschenrechte“ am 10.12., soll an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 erinnert werden. Veranstaltungsauftakt ist der Vortrag „Keine schöne Zeit in Bologna“ von Isabella Albert am 04.12.17, 20:00 Uhr auf dem Gelände der Lagarde Kaserne.

Am Dienstag habt ihr gleich fünf Veranstaltungen zur Auswahl, die über den ganzen Tag verteilt sind. Eine Abwechslung zu den Vorträgen bietet hier der Workshop zum Thema soziale Menschenrechte, der von der Hochschulgruppe „Attacitos“ organisiert wird.

Auch am Mittwoch gibt es ein buntes Programm. Besonders die letzte Veranstaltung des Tages solltet ihr euch im Kalender vormerken. Um 18:00 Uhr hält Herr Kveton vom BR einen Vortrag zum Thema Informationsfreiheit. Diese ist in Artikel 19 der Menschenrechtserklärung festgelegt und Teil der freien Meinungsbildung. Ein Menschenrecht, das in Deutschland selbstverständlich erscheint, weltweit aber nicht überall gewährleistet ist.

Am Donnerstag habt ihr neben weiteren Vorträgen und Workshops, gleich zwei Filme zur Auswahl. Um 19:00 Uhr zeigt der ASTA e.V. den Spielfilm „Taxi Teheran“ (Lagarde Kaserne). In der iranischen „Dokufiktion“ setzt sich der Regisseur zum Aufnehmen ans Steuer eines Taxis, da ihm das Filme machen offiziell verboten wurde. Während seiner Fahrten sammelt er traurige, spannende und lustige Geschichten aus dem Leben der Menschen. Alternativ könnt ihr euch ab 20:00 Uhr in der U5 einen Film zum Thema Waffenexporte anschauen. Der Spielfilm zeigt, welche Rolle deutsche Unternehmen und Politiker einnehmen, wenn es darum geht, dass deutsche Waffen in Krisengebiete geliefert werden. Die Handlung greift diese Problematik am Beispiel des mexikanischen Drogenkrieges auf und beruht auf wahren Gegebenheiten.

Einen Abschluss findet die Menschenrechtswoche in einer Podiumsdiskussion des AK Soziologie und der anschließenden Menschenrechtsparty im Freiraum.

Wem das noch nicht genug war, der kann am Sonntagabend den Vortrag „Gelten Menschenrechte für alle?“ besuchen. Jana Funk geht hier auf die Frage ein, ob Menschenrechte allgemein und weltweit gelten müssen oder ob es sich dabei um ein europäisches Konzept handelt.

Hier findet ihr eine Übersicht aller Veranstaltungen mit den jeweiligen Ort- und Zeitangaben.

 

Zentrale Prüfungseinsichtnahme vom 23. bis 26. Oktober

Zentrale Prüfungseinsichtnahme vom 23. bis 26. Oktober

22. Oktober 2017Abeln Thomas

Ihr wundert euch über eure Note, die ihr in FlexNow seht, nachdem ihr durch eine E-Mail auf die Prüfungsergebnisse hingewiesen wurdet? Oder ihr möchtet wissen, was man besser machen könnte? Es ist wieder soweit, sich ein Bild von den Korrekturen und der Note machen zu können. Nutzt die Gelegenheit zur Prüfungseinsichtnahme! Am 23. Oktober von 12:30 bis 15:00 Uhr und vom 24. bis 26. Oktober jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr könnt ihr eure Arbeiten in der Kapellenstraße 13 einsehen.

Die Einsichtnahme funktioniert ohne Voranmeldung. Genaue Infos für euren Studiengang findet ihr hier.

Bitte beachtet folgende Hinweise des Prüfungsamts:

  • Einsichtnahme nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und für Prüfungskandidaten des Sommersemesters 2017
  • Papier und Schreibmaterial werden vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt.
  • Es ist erlaubt, Fotografien der Prüfungsarbeiten mit Ausnahme der Multiple-Choice-Abschnitte anzufertigen.
  • Es ist unzulässig,
    • abgelichtete Seiten der Prüfungsarbeiten zu vervielfältigen sowie über das Internet und über Soziale Medien zu verbreiten;
    • Musterlösungen mitzunehmen oder zu fotografieren;
    • Anmerkungen oder Zusätze in den Prüfungsklausuren anzubringen;
    • Unterhaltungen bzw. Besprechungen während der Einsichtnahme zu führen.
    • Anträge auf Nachkorrektur sind unverzüglich nach der Einsichtnahme (spätestens innerhalb von drei Wochen) an den entsprechenden Lehrstuhl zu richten.
    • Nachträgliche Einsichtnahme bei Verhinderung an den vorgesehenen Terminen aus nicht selbst zu vertretenden Gründen ist nur auf schriftlichen Antrag bis spätestens 26. Oktober 2017 per E-Mail und mit Beleg für die Abwesenheit (Praktikum, Krankheit usw.) im Prüfungsamt möglich.

Quelle: Prüfungsamt der Universität Bamberg

Hochschulöffentliches Gespräch mit der Universitätsleitung

Hochschulöffentliches Gespräch mit der Universitätsleitung

27. Juni 2017Abeln Thomas

Auch dieses Semester stellte sich die Universitätsleitung (UL) Fragen der Studierendenschaft und war für ein Gespräch bereit. Wir waren mit dabei und haben für euch die Antworten auf Fragen, die ihr der Studierendenvertretung geschickt oder direkt gestellt habt, einmal in Kürze zusammengetragen.

Wahlbescheinigung für die Briefwahl zu den Hochschulwahlen

Es gab ein technisches Problem, durch das die Briefwahlunterlagen nicht mehr online beantragt werden konnten. Hierbei ist es wichtig, zu wissen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt das Wählerverzeichnis geschlossen wird, damit es zu keiner Manipulation der Wahl kommen kann. Diese Frist wurde aber in der entsprechenden E-Mail nicht mitgeteilt. Dadurch waren die Briefwahlunterlagen ab dem 06.06.17 nicht mehr abrufbar. Jedoch können diese formlos und mit Studierendenausweis bis heute, 27.06.17, für die kommende Wahl im Wahlamt noch beantragt werden. Im kommenden Jahr soll diese Frist in der E-Mail mitgeteilt werden.

Fettabscheider in der ERBA-Cafeteria

An der ERBA fehlt ein funktionierender Fettabscheider, um das Geschirr richtig reinigen zu können. Dies führte dazu, dass dort momentan nur Einwegteller für die Mittagsgerichte ausgegeben werden können. Der Stand dazu ist nun, dass die Universität den Fettabscheider bezahlt und das Studentenwerk den restlichen Umbau. Der favorisierte Standort für den Fettabscheider ist der Platz unter der Treppe des mittleren Treppenhauses. Störende Geräusche soll es keine geben. Wegen möglicher Geruchsbelästigungen soll der Abtransport der Abfallstoffe dann erfolgen, wenn es niemanden stört und anschließend umfangreich gelüftet werden. Der Eigentümer des Gebäudes ist informiert und die UL erwartet keine Probleme. Die Studierendenvertretung wird auf dem Laufenden gehalten. Geplant ist, dass das Bauprojekt zum kommenden Wintersemester abgeschlossen ist. Gleichzeitig wird dann auch eine Salatbar aufgebaut.

Rechtsstreit mit der VG Wort

Um einer Klage der VG Wort zu entgehen, wurden alle Uniangehörigen im vergangenen Wintersemester dazu aufgefordert, alle urheberrechtlich geschützten Materialien aus dem Virtuellen Campus zu entfernen. In letzter Minute wurde diese Regelung dann in einer zeitlich befristeten Einigung mit der VG Wort bis Ende des Sommersemesters 2017 ausgesetzt. Sollte nun keine Einigung seitens der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und der VG Wort zustande kommen, würde diese Regelung nun zum 01.10.17 eintreten. Eine Einzelabrechnung der Werke wäre zu viel Aufwand, weshalb die UL dies ablehnt. In der Wissenschaft ist es bisher so, dass es eine Schrankenregelung gibt, sodass nicht alles einzeln auch auf Open Source geprüft werden muss. Diese Regelung erlaubt den Lehrenden eine gewisse Anzahl an Kopien aus Auszügen einzelner Werke. Bei vielen Abgeordneten des Bundes gibt es eine Zustimmung, die aktuelle Regelung so für die Wissenschaft zu verankern. Allerdings ist ein nicht unbedeutender Anteil der Abgeordneten unentschlossen bzw. dagegen. Auch befürchten viele Printverlage, dass es in Zukunft auch um ihre Druckerzeugnisse geht, weshalb sie gegen ein Gesetz, das die bisherige Regelung verankert, sind.

Systemakkreditierung

Im März gab es die erste Begehung einer Akkreditierungsagentur für den Aufbau der Systemakkreditierung der Module. Ziel ist eine Zertifizierungskommission, die sich aus je einem Professor/einer Professorin der vier Fakultäten, einem Vertreter/einer Vertreterin des Mittelbaus und zwei Studierenden, wobei eine Person davon Stimmrecht hat, zusammensetzt. Diese sollen anschließend die Module der Studiengänge ab kommendem Wintersemester akkreditieren. Außerdem ist eine Schiedsstelle vorgesehen, die sich aus dem/der Vorsitzenden des Senats, einem Professor bzw. einer Professorin im Ruhestand und einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Studierendenschaft zusammensetzt. Jene wird bei Uneinigkeit in der Zertifizierungskommission angerufen. Dies wird eine Geschäftsordnungsänderung verursachen. Außerdem werden rückwirkend bis 2011 alle Evaluationen begutachtet, wie diese erfolgt sind.

Klimaanlage an der TB3

Da die Decke der TB3 renoviert werden muss, ist eine mobile Klimaanlage für die Bauzeit notwendig geworden. Gleichwohl diese schon Anfang Juni in Betrieb gehen sollte, stand sie zuerst an falscher Stelle. Inzwischen ist sie dort, wo sie sein soll und wird aktuell angeschlossen. Mitte bis Ende der Woche soll sie dann aber laufen.

Probleme bei Korrekturen im Sprachenzentrum

Vergangenes Semester war eine Lektorin krankheitsbedingt ausgefallen. Es wurden Lehraufträge für den Unterricht vergeben, die auch während der Prüfung zugegen waren, nicht aber für die Korrektur. Durch Unsicherheit, wie korrigiert werden soll und daraus resultierende Verständigungsprobleme kam es zu Verzögerungen. Dies soll aber ein Ausnahmefall bleiben und nicht erneut vorkommen.

Probleme bei Einschreibungen in Kurse

Im Master BWL, aber auch in anderen Studiengängen, z.B. in denen der WIAI, tritt das Problem auf, dass Studierende selbst in höheren Semestern Pflichtveranstaltungen nicht besuchen können, weil sie durch andere Studierende blockiert werden. Dies entsteht bisweilen dadurch, dass Studierende sich in mehrere Kurse gleichzeitig einschreiben, um überhaupt einen Platz zu bekommen, sich dann aber nicht rechtzeitig aus den nicht benötigten Kursen wieder austragen. Die UL verweist darauf, dass die Studierenden höherer Semester Vorrang haben. Sollten Probleme auftauchen, die notwendigen Veranstaltungen nicht rechtzeitig besuchen zu können, sollten hier alternative ebenfalls mögliche Kurse belegt werden. Notfalls, wenn die Dozierenden nicht reagierten, sei ein Gespräch mit den Studiengangsbeauftragten zu erbitten. Die UL sieht hier aber insgesamt noch Möglichkeit zur Verbesserung.

Bewertung von Klausuren

Jede Klausur hat laut UL einen Erwartungshorizont zu haben. Dieser zeigt objektiv, wo Fehler sind und ist bei einem Rechtsstreit Grundlage der Bewertung des Falles. Des Weiteren kann erwartet werden, dass die Korrektur in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Dies ist nach Ansicht der UL bei unter einem Semester der Fall. Dabei zieht sie Vergleiche zu Bachelor- und Masterarbeiten. Auch darf eine Zweitkorrektur von einem Zweitkorrektor/einer Zweitkorrektorin verlangt werden, dies muss aber beim Prüfungsausschuss begründet werden.

Prüfungsräume neben Baustellen

Aufgrund der Baustelle neben der U7 steht die Frage im Raum, ob wichtige Klausuren und Abschlussprüfungen dort oder neben anderen Baustellen geschrieben werden können. Hierbei achte aber das Prüfungsamt darauf, dass dies nicht passiere. Auch kann ein begründeter Antrag auf Raumwechsel gestellt werden. Allerdings soll es zu keiner Hierarchisierung der Prüfungen kommen.

Nachweis der Einbringung der Prüfungsleistung

Durch die vielen verschiedenen, teilweise wechselnden Veranstaltungen kommt es dazu, dass nicht alle in Flexnow eingetragen werden können, da dies das System überlastet, wenn sie den Studierenden angezeigt werden. Daher ist der Schein die einfachste Alternative, die Leistung anschließend im Prüfungsamt zu verbuchen. Dieser ist aber auch laut UL vom Prüfungsamt zu akzeptieren. Problem ist aber auch, dass das Prüfungsamt ausgelastet sein soll. Deshalb wird eingeschätzt, wann die zuständige Person dies in die übrigen Angelegenheiten einbinden kann. Aktuell wäre dies ein Projekt, das die Anmeldung von Prüfung und Veranstaltung wieder zusammenlegt.

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