Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol wird erneuert

Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol wird erneuert

27. Juli 2020Steinhäuser Katharina

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt verbietet den Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen nach 20 Uhr am Wochenende sowie vor Feiertagen. Betroffen vom Verbot sind das Sandgebiet als auch die Bereiche Untere Brücke und Obere Brücke, Obstmarkt und Gabelmann. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 25. August 2020. Im Zeitraum vom 20. bis 25. August ist der Verkauf auch am Donnerstag nach 20 Uhr verboten. In dieser Woche hätte eigentlich die Bamberger Sandkerwa stattgefunden.

Warum wurde das Verbot verlängert?

Schon in den vergangenen Wochen war der Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen im oben genannten Gebiet nach 20 Uhr verboten worden. Diese Regelung lief am letzten Wochenende aus. Promt versammelten sich laut Stadt und Polizei wieder massenweise Menschen in der Bamberger Innenstadt. Auch Abstands- und Hygienevorschriften wurden nicht eingehalten. Daher hat die Stadt entschieden, das Verbot zu erneuern.

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Unsplash, Julia Nastogadka; eigene Bearbeitung
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