Einsicht ist der erste Weg zur Besserung: In dieser Woche kannst du dir ein Bild von den Korrekturen und der Note deiner Prüfungen machen. Nutz die Gelegenheit zur Prüfungseinsichtnahme! Vom 6. bis zum 9. Oktober sowie am 12. Oktober, jeweils von von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr kannst du deine Arbeiten in der Kapellenstraße 13 einsehen.
Die Einsichtnahme verläuft ohne Voranmeldung. Genaue Infos für deinen Studiengang findest du auf der Seite des Prüfungsamtes.
Bitte beachte die folgenden Hinweise:
- Einsichtnahme erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Während der Einsichtnahme musst du eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Papier und Schreibmaterial werden vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt.
- Es ist erlaubt, Fotografien der Prüfungsarbeiten mit Ausnahme der Multiple-Choice-Abschnitte und der Musterlösung anzufertigen. Die Weiterverbreitung ist strengstens verboten.
- Dieses Semester kannst du erstmals eine dritte Person bevollmächtigen, deine Prüfungen für dich einzusehen. Deine Vertretung muss dazu die Vollmacht Klausureinsichtnahme mitbringen, eine beidseitige Kopie deines Personal- oder Studierendenausweises und einen eigenen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
- Es ist unzulässig
- abgelichtete Seiten der Prüfungsarbeiten zu vervielfältigen sowie über das Internet und über Soziale Medien zu verbreiten;
- Musterlösungen mitzunehmen oder zu fotografieren;
- Anmerkungen oder Zusätze in den Prüfungsklausuren anzubringen;
- Unterhaltungen bzw. Besprechungen während der Einsichtnahme zu führen.
- Anträge auf Nachkorrektur sind unverzüglich nach der Einsichtnahme (spätestens innerhalb von drei Wochen) an den entsprechenden Lehrstuhl zu richten.
- Nachträgliche Einsichtnahme bei Verhinderung an den vorgesehenen Terminen aus nicht selbst zu vertretenden Gründen ist nur auf schriftlichen Antrag über das Kontakformular des Prüfungsamtes möglich. Hierzu solltest du das Prüfungsamt schnellstmöglich kontaktieren.