Studentische Vollversammlung: Das waren die Themen

Studentische Vollversammlung: Das waren die Themen

29. Juni 2017Abeln Thomas

Am 29. Juni fand in der Feki und der U2 die Studentische Vollversammlung durch die Studentische Vertretung (StuVe) statt. Neben den Hochschulwahlen, zu denen wir ein How to erstellt haben, wurden noch weitere Themen angesprochen, die wir für euch an dieser Stelle kurz zusammenfassen.

VG Wort

Wie beim hochschulöffentlichen Gespräch berichtet, strebt die VG Wort eine Einzelabrechnung bei wissenschaftlichen Texten an, die dem Urheberrecht unterliegen, mit Auflistung der entsprechenden Seiten diverser wissenschaftlicher Texte und der Anzahl der Studierenden, die Zugriff auf diese Texte haben. Dies bedeutet für die Dozierenden einen enormen Mehraufwand, da die bisherige Lösung eine Pauschalabrechnung ist. Inzwischen befindet sich der Gesetzesvorschlag „Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz)“ auf dem Weg, der eine Wissenschaftsschranke einführen soll. Diese würde den Status quo erhalten und erst einmal der Wissenschaft und der Lehre Ruhe verschaffen. Dadurch müssten die Studierenden nicht fürchten, dass wissenschaftliche Texte aus dem VC genommen werden.

Anwesenheitspflicht

Die StuVe informiert, dass es keine Anwesenheitspflicht außer in begründeten Ausnahmefällen gibt, die aber dann nachvollziehbar sein müssen. Sollte der Verdacht auftauchen, dass dies unbegründet ist, so soll sie informiert werden, woraufhin dies abgeklärt wird. Teilweise wurde vergessen, bei Veranstaltungen, die keiner regelmäßigen Teilnahme bedürfen, die entsprechenden Passagen aus den Modulhandbüchern herauszunehmen. Sollte in einer Veranstaltung eine Liste rumgereicht werden, darf zwar die Anzahl der Teilnehmer zur Evaluation festgestellt werden, jedoch nicht wer wann da war. Listen, die namentlich die Anwesenheit erfassen, sind bei Veranstaltungen ohne regelmäßige Teilnahmepflicht nicht erlaubt.

Fettabscheider an der ERBA

Wie ebenfalls beim hochschulöffentlichen Gespräch berichtet, ist eine Lösung für einen Fettabscheider in Sicht. Der Fettabscheider trennt Fett vom Wasser, um die Kanalisation nicht mit weiteren Essensrückständen zu belasten. Besteck darf inzwischen wieder gespült werden, die Maisstärketeller bleiben bis zur Inbetriebnahme des Fettabscheiders voraussichtlich erhalten. Als Ausgleich dafür, dass die Universität den Fettabscheider übernimmt, soll eine Salatbar installiert werden. Außerdem wurde das Mobiliar  schon durch platzsparenderes ausgetauscht, die Anzahl der Sitzmöglichkeiten hat sich jedoch nicht erhöht.

Akkreditierung

Unter der Akkreditierung ist die Evaluierung der Studiengänge zu verstehen. Diese soll die Qualität der Studiengänge beweisen. Bisher haben dies externe Agenturen durchgeführt, was viel Geld kostet. Um auf Dauer Geld sparen zu können, führt die Universität eine Systemakkreditierung durch. Dabei muss sie beweisen, dass sie in der Lage ist, dies selbst durchzuführen. Es soll, wie berichtet, eine Zertifizierungskommission und eine Schiedsstelle eingerichtet werden. Sollte das aber nicht klappen, bedeutet dies, dass neben den Kosten, die für die Systemakkreditierung angefallen sind, die hinzukommen, die für die einzelnen Studiengänge von Nöten sind. Die StuVe stellt fest, dass schon kleinere Studiengänge abgeschafft wurden bzw. anderen zugeordnet wurden.

Weitere Themen

Die Klimaanlage an der TB 3 läuft. Leseräume und weitere sind schon heruntergekühlt, allerdings dauert es noch etwas, bis das ganze Gebäude herabgekühlt ist. Auf die Frage, ob es an der Universität eine Beschwerdestelle gibt, verweist die StuVe darauf, für die Belange der Studierenden da zu sein. Hierbei kann man sich an die Fachschaften und an das Büro der StuVe wenden. An der GuK muss man sich aktuell am Anfang des Semesters in einen Kurs einschreiben und am Ende neben der Anmeldung für die Prüfung erneut. Ziel ist, die doppelte Anmeldung zum Kurs abzuschaffen und sich nur einmal für den Kurs und einmal für die Prüfung anzumelden.

Hochschulöffentliches Gespräch mit der Universitätsleitung

Hochschulöffentliches Gespräch mit der Universitätsleitung

27. Juni 2017Abeln Thomas

Auch dieses Semester stellte sich die Universitätsleitung (UL) Fragen der Studierendenschaft und war für ein Gespräch bereit. Wir waren mit dabei und haben für euch die Antworten auf Fragen, die ihr der Studierendenvertretung geschickt oder direkt gestellt habt, einmal in Kürze zusammengetragen.

Wahlbescheinigung für die Briefwahl zu den Hochschulwahlen

Es gab ein technisches Problem, durch das die Briefwahlunterlagen nicht mehr online beantragt werden konnten. Hierbei ist es wichtig, zu wissen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt das Wählerverzeichnis geschlossen wird, damit es zu keiner Manipulation der Wahl kommen kann. Diese Frist wurde aber in der entsprechenden E-Mail nicht mitgeteilt. Dadurch waren die Briefwahlunterlagen ab dem 06.06.17 nicht mehr abrufbar. Jedoch können diese formlos und mit Studierendenausweis bis heute, 27.06.17, für die kommende Wahl im Wahlamt noch beantragt werden. Im kommenden Jahr soll diese Frist in der E-Mail mitgeteilt werden.

Fettabscheider in der ERBA-Cafeteria

An der ERBA fehlt ein funktionierender Fettabscheider, um das Geschirr richtig reinigen zu können. Dies führte dazu, dass dort momentan nur Einwegteller für die Mittagsgerichte ausgegeben werden können. Der Stand dazu ist nun, dass die Universität den Fettabscheider bezahlt und das Studentenwerk den restlichen Umbau. Der favorisierte Standort für den Fettabscheider ist der Platz unter der Treppe des mittleren Treppenhauses. Störende Geräusche soll es keine geben. Wegen möglicher Geruchsbelästigungen soll der Abtransport der Abfallstoffe dann erfolgen, wenn es niemanden stört und anschließend umfangreich gelüftet werden. Der Eigentümer des Gebäudes ist informiert und die UL erwartet keine Probleme. Die Studierendenvertretung wird auf dem Laufenden gehalten. Geplant ist, dass das Bauprojekt zum kommenden Wintersemester abgeschlossen ist. Gleichzeitig wird dann auch eine Salatbar aufgebaut.

Rechtsstreit mit der VG Wort

Um einer Klage der VG Wort zu entgehen, wurden alle Uniangehörigen im vergangenen Wintersemester dazu aufgefordert, alle urheberrechtlich geschützten Materialien aus dem Virtuellen Campus zu entfernen. In letzter Minute wurde diese Regelung dann in einer zeitlich befristeten Einigung mit der VG Wort bis Ende des Sommersemesters 2017 ausgesetzt. Sollte nun keine Einigung seitens der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und der VG Wort zustande kommen, würde diese Regelung nun zum 01.10.17 eintreten. Eine Einzelabrechnung der Werke wäre zu viel Aufwand, weshalb die UL dies ablehnt. In der Wissenschaft ist es bisher so, dass es eine Schrankenregelung gibt, sodass nicht alles einzeln auch auf Open Source geprüft werden muss. Diese Regelung erlaubt den Lehrenden eine gewisse Anzahl an Kopien aus Auszügen einzelner Werke. Bei vielen Abgeordneten des Bundes gibt es eine Zustimmung, die aktuelle Regelung so für die Wissenschaft zu verankern. Allerdings ist ein nicht unbedeutender Anteil der Abgeordneten unentschlossen bzw. dagegen. Auch befürchten viele Printverlage, dass es in Zukunft auch um ihre Druckerzeugnisse geht, weshalb sie gegen ein Gesetz, das die bisherige Regelung verankert, sind.

Systemakkreditierung

Im März gab es die erste Begehung einer Akkreditierungsagentur für den Aufbau der Systemakkreditierung der Module. Ziel ist eine Zertifizierungskommission, die sich aus je einem Professor/einer Professorin der vier Fakultäten, einem Vertreter/einer Vertreterin des Mittelbaus und zwei Studierenden, wobei eine Person davon Stimmrecht hat, zusammensetzt. Diese sollen anschließend die Module der Studiengänge ab kommendem Wintersemester akkreditieren. Außerdem ist eine Schiedsstelle vorgesehen, die sich aus dem/der Vorsitzenden des Senats, einem Professor bzw. einer Professorin im Ruhestand und einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Studierendenschaft zusammensetzt. Jene wird bei Uneinigkeit in der Zertifizierungskommission angerufen. Dies wird eine Geschäftsordnungsänderung verursachen. Außerdem werden rückwirkend bis 2011 alle Evaluationen begutachtet, wie diese erfolgt sind.

Klimaanlage an der TB3

Da die Decke der TB3 renoviert werden muss, ist eine mobile Klimaanlage für die Bauzeit notwendig geworden. Gleichwohl diese schon Anfang Juni in Betrieb gehen sollte, stand sie zuerst an falscher Stelle. Inzwischen ist sie dort, wo sie sein soll und wird aktuell angeschlossen. Mitte bis Ende der Woche soll sie dann aber laufen.

Probleme bei Korrekturen im Sprachenzentrum

Vergangenes Semester war eine Lektorin krankheitsbedingt ausgefallen. Es wurden Lehraufträge für den Unterricht vergeben, die auch während der Prüfung zugegen waren, nicht aber für die Korrektur. Durch Unsicherheit, wie korrigiert werden soll und daraus resultierende Verständigungsprobleme kam es zu Verzögerungen. Dies soll aber ein Ausnahmefall bleiben und nicht erneut vorkommen.

Probleme bei Einschreibungen in Kurse

Im Master BWL, aber auch in anderen Studiengängen, z.B. in denen der WIAI, tritt das Problem auf, dass Studierende selbst in höheren Semestern Pflichtveranstaltungen nicht besuchen können, weil sie durch andere Studierende blockiert werden. Dies entsteht bisweilen dadurch, dass Studierende sich in mehrere Kurse gleichzeitig einschreiben, um überhaupt einen Platz zu bekommen, sich dann aber nicht rechtzeitig aus den nicht benötigten Kursen wieder austragen. Die UL verweist darauf, dass die Studierenden höherer Semester Vorrang haben. Sollten Probleme auftauchen, die notwendigen Veranstaltungen nicht rechtzeitig besuchen zu können, sollten hier alternative ebenfalls mögliche Kurse belegt werden. Notfalls, wenn die Dozierenden nicht reagierten, sei ein Gespräch mit den Studiengangsbeauftragten zu erbitten. Die UL sieht hier aber insgesamt noch Möglichkeit zur Verbesserung.

Bewertung von Klausuren

Jede Klausur hat laut UL einen Erwartungshorizont zu haben. Dieser zeigt objektiv, wo Fehler sind und ist bei einem Rechtsstreit Grundlage der Bewertung des Falles. Des Weiteren kann erwartet werden, dass die Korrektur in einem angemessenen Zeitraum stattfindet. Dies ist nach Ansicht der UL bei unter einem Semester der Fall. Dabei zieht sie Vergleiche zu Bachelor- und Masterarbeiten. Auch darf eine Zweitkorrektur von einem Zweitkorrektor/einer Zweitkorrektorin verlangt werden, dies muss aber beim Prüfungsausschuss begründet werden.

Prüfungsräume neben Baustellen

Aufgrund der Baustelle neben der U7 steht die Frage im Raum, ob wichtige Klausuren und Abschlussprüfungen dort oder neben anderen Baustellen geschrieben werden können. Hierbei achte aber das Prüfungsamt darauf, dass dies nicht passiere. Auch kann ein begründeter Antrag auf Raumwechsel gestellt werden. Allerdings soll es zu keiner Hierarchisierung der Prüfungen kommen.

Nachweis der Einbringung der Prüfungsleistung

Durch die vielen verschiedenen, teilweise wechselnden Veranstaltungen kommt es dazu, dass nicht alle in Flexnow eingetragen werden können, da dies das System überlastet, wenn sie den Studierenden angezeigt werden. Daher ist der Schein die einfachste Alternative, die Leistung anschließend im Prüfungsamt zu verbuchen. Dieser ist aber auch laut UL vom Prüfungsamt zu akzeptieren. Problem ist aber auch, dass das Prüfungsamt ausgelastet sein soll. Deshalb wird eingeschätzt, wann die zuständige Person dies in die übrigen Angelegenheiten einbinden kann. Aktuell wäre dies ein Projekt, das die Anmeldung von Prüfung und Veranstaltung wieder zusammenlegt.

VC down wegen VG Wort?

VC down wegen VG Wort?

12. Dezember 2016Abeln Thomas

Seit einigen Tagen befindet sich auf der Startseite des Virtuellen Campus (kurz VC) ein Banner mit der Aufschrift „Urheberrechtlich geschützte Materialien müssen zum 01.01.2017 entfernt werden“. Der Grund ist ein Rechtsstreit mit der Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort. Wir führten deswegen am 06.12.2016 eine Diskussion mit unserer Universitätskanzlerin Frau Dr. Steuer-Flieser und dem Universitätsbibliotheksdirektor Herrn Dr. Franke, in welcher die wichtigsten Fragen noch einmal für euch geklärt wurden.

Betroffene Inhalte und Problematik

Auf die Frage, was alles aus dem VC gelöscht werden muss, antwortete die Kanzlerin, dass eine Differenzierung notwendig sei. Es gehe um Sprachwerke, für die keine Genehmigung des Urhebers zur Veröffentlichung vorliegt. Darunter sind quasi sämtliche Zeitschriften, Publikationen und Bücher zu verstehen. Ausnahmen, so Dr. Steuer-Flieser, sind eigene Texte, aber auch gemeinfreie Texte, z.B. von Autoren, die vor über 70 Jahren verstorben sind, oder Vorlesungsfolien. Völlig ausgenommen sind Bildwerke, die von der VG Bild und Ton separat abgerechnet werden. Auch das Zitatrecht ist von der Neuregelung nicht betroffen. Wenn in den Vorlesungsfolien sauber zitiert wurde, stellt dies keinen Grund für eine Löschung dar. Laut Dr. Franke erlaubt dies aber nicht, dass ganze Buchseiten als Zitat ausgegeben werden.

Grundsätzlich ermöglicht das Urheberrecht das Digitalisieren von kleinen Teilen eines Buches oder Aufsätzen, sofern sie nur einem kleinen, abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern zugänglich gemacht wurden. Als Entschädigung dafür muss ein gewisser Betrag an die Verwertungsgesellschaften bezahlt werden. Im vergangenen Jahr hat die VG Wort als eben diese Entschädigung vom Bund und Ländern pauschal 2,1 Mio. Euro erhalten, die an die Urheber weitergeleitet wurden. Das Problem jetzt aber ist die Einzelabrechnung, die die VG Wort verlangt. Dabei, so der Bibliotheksdirektor, ist die Anzahl der Texte, die der Seiten und die Teilnehmerzahl eines Kurses entscheidend. Die Gebühr würde 0,8 Cent pro Seite und Teilnehmer betragen. Diese Form der Abrechnung wurde so auch 2013 vor Gericht erstritten. Sämtliche Hochschulen in Deutschland haben dies abgelehnt, da dies zu einem enormen Zeitaufwand für die Dozierenden führen würde. Daher dürfen ab 01.01.17 nun keine Seiten von Texten mehr in den VC hochgeladen werden, sondern müssen heruntergenommen werden.

Die Kanzlerin Dr. Steuer-Flieser stellte noch einmal klar, dass nicht das Geld das Problem sei, sondern der enorme Aufwand, der auf jeden einzelnen Dozierenden zukäme. Die Universität Osnabrück hatte die Einzelabrechnung im Vorfeld erprobt und dabei einen überbordenden Aufwand festgestellt, den die Universitätsleitung im Interesse der Dozierenden nicht eingehen will. Allerdings würden dafür wieder die Semesterapparate aufbereitet, die für die Eigenrecherche und den wissenschaftlichen Gebrauch gescannt und kopiert werden dürfen, soweit es nötig ist. Dieser sei aber laut Dr. Franke recht eng gefasst. Illegal ist es, so die Kanzlerin ausdrücklich, diese Kopien an andere Kommilitonen und Kommilitoninnen weiter zu verteilen.

Änderungen ab 01.01.2017

Die VG Wort, so auf Nachfrage des Bibliotheksdirektors, vertritt in Deutschland sämtliche Autoren, nicht nur die deutschen. Daher sind auch fremdsprachige Texte davon betroffen. Für den Alltag eines Studierenden sieht es laut Dr. Franke ab 01.01.17 so aus, dass entweder die Bücher lizensiert sind und daher heruntergeladen und genutzt werden können, oder aber sie stehen als Semesterapparat in den Bibliotheken bereit. Alternativ veröffentlichen die Autoren ihre Werke „open access“, d.h. sie treten ihre Rechte nicht an einen Verlag ab, der wiederum durch die VG Wort vertreten werde. Diese Art der Literatur könnte noch zugänglich gemacht werden.

Die Kanzlerin hofft, dass die VG Wort noch nachgibt oder ein Gesetz verabschiedet wird, das keine Einzelabrechnung für wissenschaftliches Arbeiten zulässt. Vergangenes Jahr konnte noch eine Einigung in letzter Minute erzielt werden. Dieses Mal weigert sich die VG Wort. Die bayerischen Universitäten, aber auch Unis aus anderen Bundesländern haben sich dem Vorschlag einer Einzelvergütung aus oben genannten Gründen sofort verweigert. Für die Kanzlerin ist die Haltung der VG Wort unverständlich. Sie ergänzt, dass durch die Weigerung der Universitäten die Finanzmittel für die VG Wort begrenzt sind und damit deren Position schwächer wird. Sie hofft daher, dass bald erneut verhandelt wird, ruft aber alle Studierenden auf, alle momentan verfügbaren Dateien und Dokumente bis Jahresende aus dem VC herunterzuladen, damit zumindest dieses Semester keine Probleme bei der Literatur entstehen.

Auch wenn durch die Weigerung automatisch Mehrarbeit entstünde, soll es laut Dr. Steuer-Flieser so sein, dass nach Möglichkeit die Belastung für Dozierende und Studierende möglichst gering bleibt. Die einzelnen Lösungen müssten aber noch ausgearbeitet werden. Mit Ergebnissen sei spätestens im Januar zu rechnen. Die technische Ausstattung sei laut Dr. Franke hervorragend, weshalb er keine Probleme sieht. Auch werden, soweit möglich, alle wissenschaftlichen Bücher als E-Book gekauft werden, um den Scan-Aufwand für die Studierenden zu minimieren. In Bezug auf die Bedenken über zu wenige Scanner und Kopierer äußert er, dass ab nächstem Jahr neue Geräte angeschafft werden und die Auslastung sich zeigen müsse. Wenn dann noch Bedarf bestehe, werde der Bestand erweitert.

Zum Kopieren der Bücher sind die Urheberrechte einzuhalten, auf die laut Universitäts- und auch Bibliotheksleitung in den Bibliotheken und dem VC hingewiesen wird. Eine erneute Rechtsbelehrung werde daher nicht stattfinden. Inwieweit die Dozierenden die Studierenden über die Problematik, dass Texte gelöscht werden müssen, unterrichten, liegt bei den jeweiligen Dozierenden.

Welche Fakultäten von diesem Ausnahmezustand mehr belastet sind, kann man nicht pauschal sagen. Aber es ist davon auszugehen, dass die Geisteswissenschaften besonders stark betroffen sind. Dr. Franke stellte aber noch einmal klar, dass nicht alle Werke im VC verboten seien. Bilder oder gemeinfreie Werke dürften immer noch hochgeladen werden. Bei Fragen können sich die Dozierenden gerne an die Universitätsbibliothek wenden. Abschließend bestätigte Dr. Franke noch einmal: Bei sauberer Zitation dürfen Vorlesungsfolien im VC bestehen bleiben und hochgeladen werden.

Interview: Robert Kuchen
Text: Thomas Abeln