Just Write!

Just Write-Magazin

Just Write!

25. November 2020Fromm Frauke

Ein englischsprachiges Magazin von Studierenden für Studierende der Universität Bamberg. Das ist das Just Write Magazine. Am Freitag den 27.11.2020 soll es nun endlich erscheinen. Warum endlich?! Wie so vieles in diesem Jahr, hat ein gewisser Virus viele Zeitpläne und Projekte etwas durcheinandergebracht.

Im Just Write Magazine werden kreative englischsprachige Texte veröffentlich. Jede Person, die Lust am Schreiben hat, konnte sich beteiligen. Die Artikel konnten sowohl Fiktion als auch real sein. So ist ein buntes Magazin entstanden. Das Motto: Golden Twenties.

Das Motto bietet sich bei unserer momentanen Jahreszahl sehr gut an: zwanzig zwanzig. Aber ist es wirklich so goldig? Einige Texte wurden schon Anfang des Jahres geschrieben und bieten somit eine andere Perspektive, die wir möglicherweise schon vergessen haben. Andere habe nichts mit der Pandemie zu tun.

Am 27.11.2020 wird es ein Online-Event über Zoom geben, bei dem das Magazin vorgestellt wird. Einige Autor*innen werden ebenfalls dabei sein und ihre Texte schon mal vorstellen und danach können Fragen gestellt und diskutiert werden. Wenn ihr dabei sein wollt, schreibt einfach eine kurze Mail an: justwrite.bamberg@gmail.com und ihr bekommt die Zoom-Zugangsdaten.

Hintergrund

Das erklärte Ziel des Magazins ist es, Studierenden (und auch Lehrenden) eine Plattform zu bieten, ihre Kreativität zu zeigen. Außerdem soll der Austausch und die Ideen gefördert werden, sodass sich eine Gemeinschaft bilden kann. Dabei wird die englische Sprache benutzt, um auch international Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen.

Ins Leben gerufen hat das Projekt Touhid Chowdhury, der gerade an seiner Doktorarbeit über Englische Literatur arbeitet. Gemeinsam mit 15 weiteren Studierenden ist das Projekt letzten Winter an den Start gegangen. Das Magazin wird es Online geben, aber auch in einer Print-Version. Wie ihr daran kommt, erfahrt ihr am Freitag im Zoom-Event.

Bildnachweis: 
Just Write

Pandemie-Hilfen: Kein gemeinsamer europäischer Weg für Studierende

Pandemie-Hilfen: Kein gemeinsamer europäischer Weg für Studierende

24. April 2021Sophie Otto

„UK: Die angebliche Party-Generation ist eine Stuben-hocker-Generation. Mehr als jeder fünfte Studierende hatte binnen sieben Tagen das Haus nicht verlassen, mehr als in der Gesamtbevölkerung“. // Heïdi Soupault schreibt im Januar 2021 in einem Brief an den Staatspräsidenten Frankreichs, Emmanuel Macron: »Monsieur le Président, ich bin 19 Jahre, und ich fühle mich tot (...). Alle meine Pläne fallen auseinander, und im gleichen Rhythmus meine psychische Verfassung«.

Welche staatlichen Pandemie-Hilfen haben die EU-Staaten für ihre Studierenden aufgelegt? Was unternimmt das zentralistische Frankreich, was das föderalistische Deutschland um Studierenden, die materiell oder psychisch in Not sind, unter die Arme zu greifen? Diesen Fragen geht die neue Ausgabe des DSW-Journals des Deutschen Studentenwerks nach.

Im Mittelpunkt der von Jeannette Goddar durchgeführten Analyse stehen Frankreich und Deutschland. Die französische Regierung bietet ihren Studierenden zwei Mensa-Essen für einen Euro pro Woche, 20.000 zusätzliche studentische Tutor/-innen-Stellen in den Hochschulen, 1.200 TutorInnen-Stellen in den Wohnheimen der französischen Studierendenwerke und staatliche Gutscheine für Konsultationen bei einer Psychologin oder einem Psychologen. Zudem stehen 56-Millionen-Euro-Notfonds zur Verfügung.

Deutschland hat ein Paket aus BAföG-Weiterbezug, der vorübergehenden Zinsbefreiung des KfW-Studienkredits und einer über die Studierendenwerke umgesetzten Zuschuss-Überbrückungshilfe geschnürt. Auffällig wird hier, dass in Frankreich viel mehr Kreativität und Vielfalt am Werk sind.

Nach Seitenblicken auf die staatlichen Hilfen in Österreich, den Niederlanden, in Dänemark, Großbritannien, Belgien, Italien und Polen wird klar: Einen europäischen Weg, wie sonst in der Pandemiebekämpfung gern beschworen, gibt es bei der Unterstützung der Studierenden nicht. Martina Darmanin, Präsidentin der European Students Union (ESU), versichert, dass Sie mit Nachdruck für mehr Einheitlichkeit in Europa eintreten werden. „Doch vielleicht entscheidender ist, dass soziale wie nationale Herkunft aktuell noch mehr über Bildungschancen entscheiden als zuvor“, so Darmanin.

Wenn du mehr über die unterschiedlichen Maßnahmen lesen willst, findest du die ganze Analyse hier auf den Seiten 12 bis 17.

Rede des Bundespräsidenten zum Semesterbeginn

Rede des Bundespräsidenten zum Semesterbeginn

09. April 2021Quirin Bortenschlager

Am 12. April wird sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Semesterbeginn in einem Livestream an die Studierenden wenden. In seiner Ansprache wird er über deren Situation und Herausforderungen während der Pandemie sprechen.

Im Rahmen dessen soll es besonders um den universitären Alltag, die finanzielle Bewältigung des Studiums und berufliche Perspektiven danach gehen. In einem vorab veröffentlichten Schreiben versichert der Bundespräsident, dass Studierende in dieser schweren Zeit „nicht vergessen“ seien und ermutigt, eigene Erfahrungen und Fragen beizutragen.

Die Ansprache des Bundespräsidenten könnt ihr am Montag ab 11 Uhr hier mitverfolgen. Eine kurze Zusammenfassung findet ihr im Anschluss dann hier auf unserer Website feki.de.

Bildnachweis: 
https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Bilder/DE/Termine/Frank-Walter-Steinmeier/Archivbilder/Portraetbilder/Offizielles-Portraet-Steinmeier-download.jpg?__blob=poster&v=6

Verlängerung der Unterstützung von Studierenden in finanziellen Notlagen

Verlängerung der Unterstützung von Studierenden in finanziellen Notlagen

20. März 2021Julia Winter

Da zahlreiche Nebenjobs der Pandemie zum Opfer gefallen sind, geraten viele Studierende derzeit in finanzielle Engpässe. Zwar gibt es weiterhin die Möglichkeit, BaföG zu beantragen - doch viele Studierende fallen aus dem BaföG-Raster oder geraten trotz finanzieller Unterstützung aktuell in eine Notlage. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat deshalb bereits im Sommersemester 2020 eine Überbrückungshilfe für Studierende in Form von Zuschüssen bereigestellt. Da die finanzielle Lage nach wie vor für viele Studierende schwierig ist, wird die Überbrückungshilfe im Sommersemester 2021 fortgesetzt. Hier erfahrt ihr noch einmal die wichtigsten Fakten.

Was ist die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe umfasst eine Auszahlung, die in Form einer Kontoaufstockung erfolgt. Der Geldbetrag muss nicht rückwirkend zurückgezahlt werden. Das zuständige Studentenwerk entscheidet über die Gewährung der Hilfe, wobei kein Anspruch auf Gewährung besteht.

Wie hoch ist die Auszahlung?

Je nachdem, wie groß die pandemiebedingte Notlage ist, kann dieser Geldbetrag zwischen 100 und 500€ (pro Monat) umfassen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung, wobei der letzte Banktag vor der Antragstellung als Stichtag gilt (beispielsweise bei einer Antragstellung am 20.03 entscheidet der Kontostand am 19.03).

Kontostand Zuschuss
weniger als 100,00€ 500,00€
zwischen 100,00 und 199,99€ 400,00€
zwischen 200,00 und 299,99€ 300,00€
zwischen 300,00 und 399,99€ 200,00€
zwischen 400,00 und 499,99€ 100,00€

Wann und wo kann die Überbrückungshilfe beantragt werden?

Der Antrag kann im Online-Portal gestellt werden. Der Antrag kann dabei immer bis zum letzten Tag des Bezugsmonats gestellt werden (beispielsweise beziehen sich alle Anträge, die bis zum 31. März gestellt werden, auf den März 2021).

Wer kann eine Überbrückungshilfe beantragen?

  • der Antragstellende muss sich nachweislich in einer pandemiebedingten finanzielle Notlage befinden
  • berechtigt für die Antragstellung sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind
  • der Antragsstellende muss einen Hauptwohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben
  • wer aktuell beurlaubt ist, darf keinen Antrag stellen
  • eine Altersbegrenzung für den Zuschuss gibt es nicht
  • beantragt werden kann die Hilfe auch, wenn zusätzlich schon ein Darlehen oder ein Stipendium genutzt  wird (und dennoch eine finanzielle Notlage entsteht)
  • auch bei Überschreitung der Regelstudienzeit, Fernstudium und Zweitstudium kann der Antrag gestellt werden

Was ändert sich an den Richtlinien der Antragsstellung ab 01. April?

Für Anträge ab 01. April 2021 wurden die Richtlinien etwas angepasst.

  • wenn nicht alle Gründe der pandemiebedingten Notlage mit Unterlagen dokumentiert werden können, kann im Ausnahmefall eine Selbsterklärung abgegeben werden (mit inhaltlichen Begründungen, z.B. weggebrochene Elternunterstützung)
  • die Dokumentation der Kontobewegung wurde verkürzt

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung ab 01. April?

  • Immarikulationsbescheiningung der Hochschule für das laufende Semester
  • Scan des Personalausweises oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises (Reisepass, Meldebescheiningung)
  • eine Bankverbindung in Deutschland (die Überbrückungshilfe kann nur auf das eigene Konto ausgezahlt werden)
  • Belege für die pandemiebedingte Notlage durch Kontoauszüge des Vormonates der Antragsstellung und für den Antragsmonat aller Konte (Kontoauszug darf keine Schwärzungen enthalten)
  • Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage sowie und den geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums

Muss die Überbrückungshilfe für jeden Monat neu beantragt werden?

Ja, der Anspruch wird jeden Monat neu geprüft.

Ab wann ist mit der Auszahlung zu rechnen?

Die Studierenden- und Studentenwerke vor Ort prüfen bei Eingang des Antrags die Berechtigung und zahlen das Geld aus. Es kann gelegentlich zu gewissen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen, sodass die Frage pauschal schwierig zu beantworten ist.

Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?

Auf der Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung sind die wichtigsten FAQs gesammelt, zudem gibt es eine Hotline.

Hotline: 0800 26 23 003

STUQA Bamberg – Neues Studentenquartier und Boardinghouse in der Thorackerstraße

STUQA Bamberg_Außenansicht

STUQA Bamberg – Neues Studentenquartier und Boardinghouse in der Thorackerstraße

Gesponsert04. Februar 2021Sophie Otto

Du möchtest zum Studieren nach Bamberg kommen, aber hast Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden? Oder du studierst schon in Bamberg und bist auf der Suche nach einer neuen Unterkunft? Dann hast du Glück, denn zum Sommersemester 2021 eröffnet in Bamberg ein neues Studentenquartier.

Universitätsstadt Bamberg. Das kann jeder lesen, der am Bamberger Ortsschild vorbei in die Stadt fährt. Und das hat auch seinen Grund. Denn nicht nur existiert die Universität in Bamberg bereits seit dem Jahr 1647 (wenn auch damals noch in anderer Form) – die Bamberger Studierenden machen zudem gut 15 Prozent der Stadtbevölkerung aus. Dass es da manchmal Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche gibt, ist vorprogrammiert: Beispielsweise mussten zu Beginn des Wintersemesters 2019/20 einige Studierende zunächst in Turnhallen übernachten. Das neue Studentenquartier will seinen Beitrag dazu leisten, diesem Problem entgegenzuwirken.

Was bietet das STUQA Bamberg?

Zu Beginn des nächsten Sommersemesters im März 2021 werden die beiden Neubauten in der Thorackerstraße 5 und 5a eröffnet. Mit 35 Apartments, darunter auch einer 2-Zimmer WG, einer 3-Zimmer WG und einer 4-Zimmer WG, bietet das Quartier viel Platz für neue Studierende. Neben den Zimmern beherbergt es außerdem eine gemeinsame Learning-Lounge, einen Waschsaloon mit drei Waschmaschinen und vier Trocknern (deren Nutzung jedoch kostenpflichtig ist), 45 überdachte Fahrradstellplätze und 16 Pkw-Stellplätze inklusive zwei Behindertenparkplätze. Die Zimmer sind bereits mit hochwertigen Küchen ausgestattet – mit Cerankochfeld und Kühlschrank. Außerdem enthält das Bad eine Duschkabine, einen beleuchteten Spiegelschrank und weißkeramische Sanitäreinrichtung. Möbliert ist jede Wohnung und jedes WG-Zimmer mit einem Kleiderschrank, einem Einzelbett ohne Matratze, einem Tisch und zwei Stühlen sowie modernen Lampen; eine Fußbodenheizung für jede Wohnung ist ebenfalls inbegriffen. Die Preise der Einzelapartments sowie der WG-Zimmer schwanken je nach Zimmergröße zwischen 350 € und 395 € kalt + 90 € Nebenkosten.

Wo liegt das STUQA Bamberg?

Die Thorackerstraße bildet die Verbindungsstraße zwischen der Hallstadter Straße und der Coburger Straße. Sowohl die Innenstadt-Unis als auch die Feki sind mit dem Fahrrad innerhalb von circa 10 Minuten gut zu erreichen. Auch Einkäufe sind vom neuen Wohnheim aus schnell erledigt, denn direkt gegenüber befindet sich eine neu gebaute NORMA-Filiale sowie eine Bäckerei. Eine gute Verkehrsanbindung ist ebenfalls gewährleistet. Der Bahnhof ist bequem in 6 Minuten erreichbar und die nächste Bushaltestelle in der Hallstadter Straße nur 350 Meter entfernt.

Noch Fragen?

Auf der Website des Quartiers kannst du dich weiter informieren. Dort findest du Fotos der Apartments und Kontaktdaten für spezifische Nachfragen – und falls das STUQA dich überzeugt, kannst du dich auf der Website auch für ein Apartment registrieren.

Wir von Feki.de wünschen dir viel Erfolg bei deiner Wohnungssuche!

Bildnachweis: 
Sven Hornung, IMEX-Projekt GmbH & Co.KG

Unterstützung von Studierenden mit finanziellen Engpässen

Unterstützung von Studierenden mit finanziellen Engpässen

16. Juni 2020Julia Winter

Da viele Nebenjobs der Pandemie zum Opfer gefallen sind, geraten viele Studierende derzeit in finanzielle Engpässe. Zwar gibt es weiterhin die Möglichkeit, BaföG zu beantragen - doch viele Studierende fallen aus dem BaföG-Raster oder geraten trotz finanzieller Unterstützung aktuell in eine Notlage. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt deshalb eine Überbrückungshilfe für Studierende in Form von Zuschüssen bereit.

Was ist die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe umfasst eine Auszahlung, die insgesamt höchstens drei mal hintereinander (für die Monate Juni, Juli, August) ausgeschüttet werden kann und in Form einer Kontoaufstockung erfolgt. Der Geldbetrag muss nicht rückwirkend zurückgezahlt werden. Das zuständige Studentenwerk entscheidet über die Gewährung der Hilfe, wobei kein Anspruch auf Gewährung besteht.

Wie hoch ist die Auszahlung?

Je nachdem, wie groß die pandemiebedingte Notlage ist, kann dieser Geldbetrag zwischen 100 und 500€ (pro Monat) umfassen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung, wobei der Vortag der Antragstellung als Stichtag gilt (beispielsweise bei einer Antragstellung am 16.06 entscheidet der Kontostand am 15.06).

Kontostand Zuschuss
weniger als 100,00€ 500,00€
zwischen 100,00 und 199,99€ 400,00€
zwischen 200,00 und 299,99€ 300,00€
zwischen 300,00 und 399,99€ 200,00€
zwischen 400,00 und 499,99€ 100,00€

 

Ab wann und wo kann die Überbrückungshilfe beantragt werden?

Ab dem 16.06.20 um 12 Uhr kann der Antrag im Online-Portal gestellt werden. Der Antrag kann dabei immer bis zum letzten Tag des Bezugsmonats gestellt werden (beispielsweise beziehen sich alle Anträge die bis zum 31. Juli gestellt werden, auf den Juli 2020).

Wer kann eine Überbrückungshilfe beantragen?

- berechtigt für die Antragstellung sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer
  staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind

- wer aktuell beurlaubt ist, darf keinen Antrag stellen

- ein Altersbegrenzung für den Zuschuss gibt es gibt

- beantragt werden kann die Hilfe auch, wenn zusätzlich schon ein Darlehen oder ein Stipendium genutzt
  wird (und dennoch eine finanzielle Notlage entsteht)

- auch bei Überschreitung der Regelstudienzeit, Fernstudium und Zweitstudium kann der Antrag gestellt
   werden

- Studierende aus dem In- und Ausland können die Hilfe beantragen

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

- Immarikulationsbescheiningung der Hochschule für das Sommersemester 2020

- Scan des Personalausweises oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises (Reisepass,
  Meldebescheiningung)

- eine Bankverbindung in Deutschland (die Überbrückungshilfe kann nur auf das eigene Konto ausgezahlt
  werden)

- Belege für die pandemiebedingte Notlage durch Kontoauszüge der letzten Monate aller Konten
  (Kontoauszug darf keine Schwärzungen enthalten)

- Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage sowie und den geplanten erfolgreichen
  Abschluss des Studiums

Wie oft kann ich die Überbrückungshilfe beantragen?

Für jeden Monat muss die Überbrückungshilfe einzeln beantragt werden und der Anspruch wird jeden Monat neu geprüft. Insgesamt kann in den Folgemonaten Juni, Juli und August maximal dreimal hinterander ein Antrag gestellt werden.

Ab wann ist mit der ersten Auszahlung zu rechnen?

Am dem 25. Juni sollen dem Studentenwerk die Portale zur Bearbeitung der Anträge bereitgestellt werden. Eine Auszahlung, die noch im Juni stattfindet, wird dabei angestrebt.

Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?

Auf der Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung sind die wichtigsten FAQs gesammelt, zudem gibt es eine Hotline und eine Kontakt-E-Mail-Adresse sowie ein PDF-Dokument zu den genauen Richtlinien.

Hotline: 0800 26 23 003

E-Mail-Adresse: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Das Studentenwerk teilt die Entscheidung per E-Mail den Studierenden mit. Bei Bewilligung wird darüber hinaus die Höhe der Überbrückungshilfe übermittelt.

Tipps und Tricks fürs Selbststudium

Tipps und Tricks fürs Selbststudium

Di, 28/04/2020 - 10:41 - Kirchmayer Diana

Studierendenzahlen im Sommersemester 2018

Studierendenzahlen im Sommersemester 2018

16. April 2018Abeln Thomas

Die vorläufigen Studierendenzahlen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg liegen vor: Insgesamt sind 12.606 Studierende zu Beginn des Sommersemesters 2018 eingeschrieben (Stand: 10. April). 1.061 Erst- und Neueinschreiber haben sich in den vergangenen Wochen in einen der insgesamt 90 Studiengänge immatrikuliert. In der nun folgenden Nacheinschreibung werden etwa 100 weitere Studierende erwartet. Das bedeutet, dass die Gesamtzahl in etwa auf Vorjahresniveau bleibt, als es 12.764 Immatrikulationen gab. „Die anhaltend große Nachfrage ist eine schöne Bestätigung für den eingeschlagenen Kurs und die hohe Attraktivität des Universitätsstandortes Bamberg“, erklärt Prof. Dr. Frithjof Grell, Vizepräsident für Lehre und Studierende.

Etwa die Hälfte der Erst- und Neueinschreiber hat sich für einen der 28 Bachelorstudiengänge entschieden. Auch im Sommersemester bleiben die meisten Bachelor-Fächer zulassungsfrei, das heißt Studieninteressierte können sich ohne Bewerbung einschreiben. Die meisten Studierenden (760) zählt der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre, es folgt die Pädagogik mit 692 Studierenden.

Für einen Masterstudiengang sind 342 Personen im ersten Fachsemester eingeschrieben. Der Anteil der Masterstudierenden an der Universität beläuft sich insgesamt auf etwa 34 Prozent. Am beliebtesten ist nach wie vor der zulassungsfreie Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre mit insgesamt 863 Studierenden, gefolgt von Wirtschaftsinformatik mit insgesamt 476 Studierenden.

Das Verhältnis von männlichen zu weiblichen Studierenden bleibt unverändert: 61 Prozent aller Immatrikulierten sind Frauen. Unter den vier Bamberger Fakultäten hat die Fakultät Sozial‐ und Wirtschaftswissenschaften mit insgesamt 4.361 Studierenden den größten Zulauf. Es folgen die Fakultäten Geistes‐ und Kulturwissenschaften, Humanwissenschaften und Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik.

Alle genannten Zahlen sind noch vorläufig, da noch einige Studierende eine Nachfrist zur Einschreibung erhalten haben. Die amtliche Statistik wird im Juni 2018 erstellt. Deutliche Unterschiede zwischen den Studierendenzahlen im Winter- und Sommersemester sind üblich, da der Großteil der Abiturientinnen und Abiturienten ihr Studium direkt an die Schulzeit anschließt und somit im Wintersemester beginnt – aussagekräftiger ist deshalb die Betrachtung von Studienjahren.

Überblick über die Studierendenzahlen Sommersemester 2018

Fakultäten

Studierendenzahlen gesamt 

Neu- und Ersteinschreibungen

Geistes- und Kulturwissenschaften (GuK)

4.281

345

Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (SoWi)

4.361

406

Humanwissenschaften (Huwi)

2.187

73

Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (WIAI) 

1.768

236

Keiner Fakultät zuzuordnen

9

1

Studierende SS 2018 gesamt

12.606

1.061

Alle genannten Zahlen sind noch vorläufig, da noch nicht alle Nachrückverfahren abgeschlossen sind, Studierende noch die Hochschule wechseln oder sich exmatrikulieren können. Die amtliche Statistik wird Anfang Juni 2017 erstellt. Deutliche Unterschiede zwischen den Studierendenzahlen im Winter- und Sommersemester sind üblich, da der Großteil der Abiturientinnen und Abiturienten ihr Studium direkt an die Schulzeit anschließt und somit im Wintersemester beginnt – aussagekräftiger ist deshalb die Betrachtung von Studienjahren.

Text und Daten: Universität Bamberg