TICKER Coronavirus-Maßnahmen Uni Bamberg: Sommersemester 2020

TICKER Coronavirus-Maßnahmen Uni Bamberg: Sommersemester 2020

10. Mai 2020Anna Hench

Im Rahmen der Covid-19-Epidemie hat die Universitätsleitung bereits eine Menge Informationen zum Schutz gegen das Coronavirus und zum Sommersemester 2020 heraus gegeben. Wir raten euch dringend, euch auf den offiziellen, hier verlinkten Seiten zu informieren und die empfohlenen Maßnahmen zu beherzigen. Dieser Artikel gibt nur eine Übersicht wieder und ersetzt nicht die Anweisungen der Universitätsleitung.

Die Universität hat ein eigenes Corona-FAQ für Universitätsangehörige eingerichtet, wo ihr tagesaktuelle Antworten auf alle Fragen rund um die Uni findet. Darüber hinaus könnt ihr euch auf der Corona-Seite der Universität gesichert über die derzeit ergriffenen Maßnahmen informieren.

Update vom 10. Mai 2020

In einer Handreichung zum Infektionsschutz hat die Universitätsleitung veröffentlicht, dass der universitäre Betrieb bis auf Weiteres eingeschränkt bleiben wird. Die Handreichung führt strenge Regeln und Richtlinien zur Einhaltung der mittlerweile bekannten Hygienemaßnahmen auf, und jede*r an der Uni Bamberg immatrikulierte Student*in hat das Rundschreiben an seine Stud-Mailadresse bekommen. Der aktuelle Stand sieht unter anderem folgendes vor:

  • Es finden vorläufig keine Präsenzveranstaltungen statt. Praxisveranstaltungen (z.B. Laborpraktika) können ausnahmsweise zugelassen werden. Wir emfehlen euch, auf den Homepages der jeweiligen Lehrstühle nachzuschlagen, ob etwaige Praxisveranstaltungen durchgeführt werden können.
  • Prüfungen / Examen werden individuell geprüft und Studierende werden von ihren jeweiligen Dozent*innen rechtzeitig benachrichtigt.
  • Der Publikumsverkehr ist so weit wie möglich herunter gefahren. Die telefonische, postalische oder elektronische Kommunikation hat absoluten Vorrang. Ist ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich, erfolgt dieses nur auf vorherige Terminvereinbarung.
  • Veranstaltungen und Versammlungen (z.B. Feste, Feiern, Konzerte, Aufführungen, Informationstage, Messen, Vorträge) sind bis auf weiteres mit Ausnahme von zugelassenen Praxisveranstaltungen und Präsenzprüfungen untersagt.

Die Teilbibliotheken 3, 4 und 5 haben unter strengen Auflagen wieder geöffnet, allerdings nicht wie gewohnt, sondern von Mo bis Fr von 8:30 bis 16:00 Uhr. Nur Mitglieder der Universität (z.B. Studierende und Universitätsangehörige) dürfen die TBs betreten, maximal 10 Personen pro TB und für maximal 1 Stunde.Termine werden online über ein Ticketsystem vergeben und Arbeitsplätze müssen vorher festgelegt werden.

Das Universitätsarchiv kann unter Einhaltung der allgemeinen Hyginemaßnahmen ebenfalls ausnahmsweise geöffnet werden, aber nur nach vorheriger Anmeldung und Terminabsprache, und maximal 1 Person zur selben Zeit.

Update vom 14./20. April 2020

Seit dem 14. April können Universitätsangehörige und Studierende wieder gedruckte Medien im Bamberger Katalog in eine Teilbibliothek bestellen und einen Termin zur Abholung vereinbaren. Es gilt aber weiterhin der Aufruf, genau zu prüfen, ob diese Sonderausleihe wirklich in Anspruch genommen werden muss. Die Online-Dienste der Universitätsbibliothek, E-Books, E-Journals und Datenbanken stehen weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Aktuell entwickelt die Bibliothek zusammen mit der Universitätsleitung ein strenges Schutzmaßnahmenkonzept, das das vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigt werden muss. Bis einschließlich 26. April ist die Bibliothek für den Publikumsverkehr geschlossen.

Update vom 06. April 2020

Auf der Corona-FAQ-Website und in einem Rundschreiben der Universität Bamberg wurde heute bekannt gegeben, dass das Sommersemester am 20. April beginnt, das Vorlesungsende jedoch flexibel bis 07. August verlängert werden kann. Das heißt nicht, dass generell alle Veranstaltungen länger gehen - aber Lehrende, die Online-Formate in den ersten beiden Vorlesungswochen noch nicht bereitstellen können, können flexibel einzelne Lehrveranstaltungen nach hinten verschieben.

Update vom 23. März 2020

In einem vierten Rundschreiben an die Studierendenschaft hat sich die Universitätsleitung erstmals zur Planung des Sommersemester 2020 geäußert.

Momentan kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob der bestehende Semesterbeginn am 20. April zu halten ist - mit einer Entscheidung des Staatsministeriums ist auch nicht vor dem 1. April zu rechnen. Es ist durchaus denkbar, dass das Sommersemester 2020 um ein oder zwei Wochen nach hinten geschoben wird, also statt bis zum 24. Juli bis zum 31. Juli oder sogar 7. August gehen wird. Sicher ist diesbezüglich aber noch nichts.

Sowohl Studierende als auch Mitarbeiter*innen der Universität müssen sich in jedem Fall auf flexible Lösungen einstellen, auch in Bezug auf die Lehrformate. Geplante Präsenzveranstaltungen sollen zum Beispiel vermehrt auf digitale Formate umgestellt werden und im Laufe des Semesters ganz oder phasenweisen in den Präsenzmodus wechseln (sofern und sobald die äußeren Bedingungen das zulassen). Der allseits bekannte VC soll verstärkt genutzt, sowie weitere Angebote des Rechenzentrums wahrgenommen werden.

Zudem wird das zusätzliche Kursangebot der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) zur Studiengestaltung empfohlen, das mit 550 credit-fähigen Kursen in 15 Fächergruppen eine reiche Alternative zum lokalen Angebot der Universität Bamberg bereithält. Die Lehre über die VHB ist vollständig über digitale Medien organisiert und auch die Anrechnung der erworbenen ECTS-Punkte an allen bayerischen Universitäten kein Problem.

Update vom 21. März 2020

Ab Mitternacht in der Nacht von Freitag (20. März) auf Samstag (21. März) gelten im Freistaat Bayern verschärfte Ausgangsbeschränkungen, vorläufig für die Dauer von zwei Wochen. In Reaktion auf diese neuen Entwicklungen hat die Universitätsleitung entschieden, den Präsenzbetrieb an der Universität bis auf das Notwendigste zu reduzieren. Bis auf wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Anwesenheit vor Ort absolut erforderlich ist, arbeiten deshalb alle Universitätsbeschäftigen ab Montag, 23. März, von zuhause aus im Homeoffice.

Alle Universitätsgebäude bleiben bis auf Weiteres geschlossen, die Universitätsbeschäftigten sind weiterhin per Mail und telefonisch erreichbar.

Mehr Informationen zu den verschärften Ausgangsbeschränkungen findet ihr auch in unserem Corona-FAQ für Bamberg und Bayern.

Update vom 20. März 2020

Wer seit der Schließung der Universitätsbibliothek (bis einschließlich 19. April) in begründeten Ausnahmefällen für Prüfungsvorbereitungen oder Abschlussarbeiten Bücher oder andere Medien dringend benötigt, konnte bislang nach einer Online-Bestellung eine kontaktfreie Sonderausleihe mit einem individuellen Abholtermin vereinbaren. Selbst diese Regelung ist aufgrund einer weiteren Anweisung des Wissenschaftsministeriums ab sofort nicht mehr möglich.

Die Universitätsleitung hat nun mit der Universitätsbibliothek eine Notfalllösung vereinbart, um zumindest in unaufschiebbar dringenden Fällen (z.B. Abgabe von Veröffentlichungen oder Abschlussarbeiten) Literatur zur Verfügung stellen zu können. Hierbei muss es sich ausschließlich um fallspezifische und individuelle Lösungen handeln, die einzeln geprüft und umgesetzt werden.

Die Universitätsbibliothek bemüht sich darum, Bücher per Post oder Hauspost zu verschicken oder benötigte Bücher beziehungsweise Buchauszüge als E-Book oder als Scan unter Beachtung des Urheberrechts zur Verfügung zu stellen. Betroffene WissenschaftlerInnen sowie Studierende, die diesen Notfalldienst in Anspruch nehmen möchten, können dazu per Mail an die jeweilige Teilbibliothek einen begründeten Antrag stellen

Alle Online-Services sowie E-Books, E-Journals und Datenbanken der Universitätsbibliothek stehen weiterhin zur Verfügung. Die Leihfristen aller ausgeliehenen Bücher werden automatisch bis zum Ende der Schließung verlängert.

Wir empfehlen euch, die Homepage der Uni-Bibliothek im Blick zu behalten - dort werdet ihr tagesaktuell über die ergriffenen Maßnahmen informiert.

Update vom 18. März 2020

Wenn ihr in begründeten Ausnahmefällen Bücher oder andere Medien für eure Arbeiten benötigt, könnt ihr diese nach vorheriger Online-Ausleihe in der jeweiligen Teilbibliothek abholen. Dafür schickt ihr zur Terminvereinbarung eine E-Mail an die jeweilige Teilbibliothek, die euch eure Medien dann im Eingangsbereich bereitstellt. Für weitere Rückfragen erreicht ihr die Bibliothek telefonisch, per Mail und im Chat.

Ab 17. März bleiben die Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Würzburg bis auf Weiteres geschlossen. Die Beratungsleistungen des Studentenwerks Würzburg werden bis auf Weiteres nur noch telefonisch bzw. per E-Mail durchgeführt.

Die PC-Pools sind einschließlich bis 19. April geschlossen.

Die Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Frühjahr 2020) werden ausgesetzt

Studierendenkanzlei, Zentrale Studienberatung und Prüfungsamt sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Außerdem wird empfohlen, Beratungstermine und Sprechstunden nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail abzuhalten sowie Besuche in Sekretariaten zu vermeiden, um etwaige Infektionsketten weiter zu erschweren.

Zudem erging an alle Studierenden die Meldung, dass ein Mitarbeiter der Universität positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. Alle Universitätsangehörigen werden dazu aufgerufen, Ruhe zu bewahren und dabei zu helfen, durch Besonnenheit vorzubeugen.

Update vom 16. März 2020

In einem dritten Rundschreiben hat die Universitätsleitung auf weitere Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Krise aufmerksam gemacht.

Im Hinblick auf die Schließung der Lesesäle und den ggf. erschwerten Zugang zu prüfungsrelevanter Literatur können ihr für Bachelor- und Masterarbeiten in begründeten Fällen bei den Prüfungsausschussvorsitzenden einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Allen Prüfern wird darüber hinaus von der Universitätsleitung empfohlen, eine um bis zu vier Wochen verspätete Abgabe von Seminararbeiten nicht nachteilig zu werten. Sprecht euch aber in jedem Fall unbedingt mit euren Professoren ab, wenn ihr die Fristen nicht einhalten könnt!

Ab Mittwoch, den 18. März werden keine studienbegleitenden Prüfungen mehr stattfinden. Das wurde unter Berücksichtigung des von der bayerischen Staatsregierung ausgerufnen Katastrophenfalls von der Universitätsleitung entschieden. Betroffen sind alle Prüfungen unabhängig von der Teilnehmerzahl und unabhängig davon, ob es sich um Klaurusen oder mündliche Prüfungen handelt. Nachholtermine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Staatsexamina finden nach bisherigem Stand wie angekündigt statt, im Zweifelsfall entscheidet allerdings sondern das Ministerium über ggf. erfolgende Verschiebungen. Mehr Informationen zum Staatsexamen findet ihr auf der Website des Kultusministeriums Bayern.

Sitzungen, Besprechungen oder sonstige Zusammentreffen sind unabhängig von der Größe der Teilnehmerzahl an der gesamten Universitäten - auch im studentischen Rahmen! - auf ein Minimum zu reduzieren und zu verschieben, sofern nicht dringend notwendig.

Für (nicht-)wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität gelten weitere Dienstvorschriften.

Sämtliche oben aufgeführten Maßnahmen gelten nach jetzigem Kenntnisstand bis einschließlich zum 19. April. Von daher gilt der Aufruf, Seminare und Sitzungstermine im Sommersemester 2020 wie gewohnt zu planen und vorzubereiten. Falls ihr noch weitere Fragen habt, die von diesem Artikel oder dem Rundschreiben der Universität nicht beantwortet werden, könnt ihre eure Fragen auch an die E-Mailadresse kontaktstelle-covid19@uni-bamberg.de richten.

Update vom 13. März 2020

Auf Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ist die Universitätsbibliothek vom 14.3. bis zum 19.4.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle Online-Services stehen weiterhin zur Verfügung, also könnt ihr E-Books, E-Journals und Datenbanken weiterhin nutzen. Die Leihfristen werden automatisch bis zum Ende der Schließung verlängert.

Prüfungen finden soweit möglich und zumutbar nur statt, wenn gewährleistet werden kann, dass zwischen den Prüfungsteilnehmenden ausreichend Abstand eingehalten wird

Die Studierendenkanzlei ist ab Montag, 16. März, für Publikumsverkehr geschlossen. Anträge - auch solche zur Immatrikulation - müssen postalisch zugestellt werden. Alle relevanten Unterlagen sowie weiteren Informationen zur Immatrikulation findet ihr hier.

Ab sofort ist das Sportzentrum einschließlich der Veranstaltungen und Kurse des allgemeinen Hochschulsports geschlossen.

Verwaltung und Forschungsbetrieb sind von der ministeriellen Anordnung nicht betroffen.

Update vom 12. März 2020

Die Universität hat eine Kontaktstelle unter kontaktstelle-covid19@uni-bamberg.de eingerichtet, an die ihr euch mit Fragen oder Hinweisen zum Coronavirus wenden könnt. Außerdem wurde ein Koordinationsteam gegründet, das alle Informationen und Entscheidungen der Universität auf der offizielen Website bekannt gibt. Diese Seite wird stets aktuell gehalten und in den nächsten Tagen wird noch einiges mehr an Information dazu kommen.

Wenn ihr euch auf dem Campus bewegt, werdet ihr auch universitätsinterne Poster mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen bemerken (siehe rechts neben diesem Text). Die Universität weist ausdrücklich darauf hin, diese Hinweise zu beherzigen, um die Verbreitung des Virus erfolgreich einzudämmen.

Update vom 11. März 2020

Die Uni Bamberg reagiert auf die Vorgabe des bayerischen Wissenschaftsministeriums, den Lehrbetrieb einzustellen. Im Rundschreiben weist die Uni Bamberg darauf hin, dass alle Lehrveranstaltungen, Hochschulsportangebote sowie bestimmte Prüfungen vorerst entfallen. Im Einzelfall können Prüfungen und Examen trotzdem stattfinden. Alle Prüfungsteilnehmer sollen von ihren jeweiligen Prüfern über das weitere Vorgehen und die Ersatztermine informiert werden. Die Bibliotheken bleiben weiterhin geöffnet.

An der Uni Bamberg gibt es derzeit keinen bekannten Coronavirus Fall. Angelegenheiten, die nicht zwingend persönlich geklärt werden müssen, sollen stattdessen möglichst telefonisch oder per Mail geklärt werden.

Allgemeines

Aufgrund der aufgetretenen Coronavirus-Vorfälle in Deutschland sieht die Universitätsleitung die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen das Virus zu ergreifen, um die Erkrankungsgefahr minimal zu halten. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt wurden daher mehrere Maßnahmen beschlossen, die ab sofort gelten. Dies betrifft für Studierende vor allem folgende Punkte:

Rückkehrende und Einreisende aus Risikogebieten müssen 14 Tage daheim bleiben und dürfen die Universität nicht betreten. Selbiges gilt für alle, die mit einer infizierten Person Kontakt hatten. Eine tagesaktuelle Auflistung der als Risikogebiet eingestuften Regionen weltweit findet ihr auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Im Infektionsfall darf die Universität nicht besucht werden.

Prüfungen und Lehrveranstaltungen unter 1.000 Besuchern*innen finden statt. Wer aus Schutzgründen daheim bleiben muss und eine Prüfung deshalb nicht ablegen kann, benötigt einen Nachweis. Die Prüfung kann dann am nächsten offiziellen Termin nachgeholt werden. Bei weiteren Fragen zu universitären Leistungsnachweisen ist das Prüfungsamt zuständig.

Alle, die sich im Sommersemester 2020 immatrikulieren wollen, können die notwendigen Unterlagen der Universität auch zusenden und müssen nicht zwingend persönlich in der Studierendenkanzlei erscheinen.

Allgemein sollten Hygienemaßnahmen, um weitere Infektionen zu vermeiden, z.B. das Niesen oder Husten in die Ellenbeuge, berücksichtigt werden.

Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität gelten zudem weitere Dienstvorschriften.

Bildnachweis: 
CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM auf wikimedia.org (gemeinfrei)

FAQ Coronavirus-Maßnahmen in Bamberg und Bayern

Coronavirus Maßnahmen der Stadt Bamberg

FAQ Coronavirus-Maßnahmen in Bamberg und Bayern

05. Mai 2020Anna Hench

Die Verbreitung des Coronavirus konnte mit den in den letzten Wochen ergriffenen Maßnahmen eingedämmt werden. Das gibt Anlass zum vorsichtigen Lockern der von Bund und Ländern unternommenen Regelungen. Wir haben für euch den stufenweisen Lockerungsplan für Bayern zusammengefasst.

Vorsicht: die hier veröffentlichten Zahlen sind auch seitens der Landesregierung keine in Stein gemeißelten Daten! Sollten die Lockerungen eine Zunahme der Fallzahl in Bayern zur Folge haben, können die in Aussicht gestellten Öffnungen auch wieder zurückgenommen werden!

Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen

Ab 20. April gilt in Bayern eine Maskenpflicht, wenn man sich im ÖPNV und allen Ladengeschäften bewegt. Hierbei geht es darum, dass Mund und Nase bedeckt sind, laut Ministerpräsident Söder ist auch ein Schal ausreichend.

Ab 20. April dürfen Baumärkte und Gärtnereien wieder öffnen, eine Woche später ab 27. April weitere Einzelhandelsgeschäfte bis zu 800 m2. Von der Größenregelung ausgenommen sind Autohäuser und Buchläden.

Ab 4. Mai dürfen Frisörgeschäfte wieder öffnen.

Ab 4. Mai sind auch Gottesdienste wieder unter Hygieneauflagen durchführbar.

Ab 6. Mai werden die bisherigen Ausgangsbeschränkungen in Kontaktbeschränkungen umgewandelt. Rausgehen ist auch ohne triftigen Grund wieder erlaubt, allerdings gilt weiterhin das 1,5m Abstandsgebot. Zudem darf man sich in Bayern weiterhin nur mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands treffen, Gruppenbildungen sind strikt untersagt. Familien dürfen aber jetzt wieder gemeinsam raus und auch Verwandte treffen oder besuchen.

Ab 6. Mai dürfen alle Spielplätze in Bayern wieder öffnen.

Ab 9./10. Mai werden die Besucherregelungen in Pflegeheimen erleichtert, mit beispielsweise festen Besuchszeiten und maximaler Besucherzahl pro Einrichtung.

Bis Pfingsten sollen 50% aller Kinder in Bayern wieder in die Kita gehen können. Dasselbe gilt für die Schulen; unter strengen Auflangen sollen bis Pfingsten 50% aller bayerischen Schüler wieder im Blockunterricht in die Schule gehen.

Ab 11. Mai wird die 800m2-Grenze aufgehoben; das bedeutet, dass auch große Geschäfte und Kaufhäuser wieder öffnen dürfen - weiterhin unter strengen Hygieneauflagen und Maskenpflicht in allen Geschäften. Zudem können die Abstandsregelungen erhöht werden, falls sich in einem Landkreis die Infektionszahlen wieder verschlechtern.

Ab 11. Mai sind auch bayerische Museen, Galerien und Tiergärten wieder geöffnet.

Ab 18. Mai dürfen Außengastronomien mit sehr strengen Hygienekonzepten bis max. 20 Uhr öffen. Es muss jeder zweite Tisch frei bleiben, Familientische und -zonen sollen eingerichtet und Besteck und Gläser nach jeder Benutzung heiß desinfiziert werden. Für das Küchen- und Kellnerpersonal gilt Maskenpflicht. Gäste sollen beim Betreten und Bewegen in Lokalen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, am Tisch darf dieser abgesetzt werden.

Ab 25. Mai dürfen Speiselokale unter denselben Auflagen folgen.

Ab 30. Mai wird Hotellerie und innerdeutscher Tourismus wieder schrittweise zugelassen, jedoch ohne zugehörige Wellness- oder Schwimmbadbereiche.

Zur Kunstszene machte Ministerpräsident Söder bisher keine Angaben.

Bis zum 31. August sind keine Großveranstaltungen in Bayern möglich, auch das Oktoberfest wird 2020 nicht stattfinden.

Kann ich mit dem ÖPNV fahren?

Ja - aber eingeschränkt. Seit dem 30. März gilt ein Notfallfahrplan - sprich der Sonntagsfahrplan mit entsprechenden Ergänzungen für die jeweiligen Linien. Die Stadtwerke raten wärmstens dazu, die VGN-App zu benutzen. Dort werden die Änderungen am schnellsten aktualisiert und ihr könnt euch auf die angegebenen Fahrzeiten verlassen. Ganz wichtig: vergesst auf keinen Fall eure Masken oder Schals, wenn ihr den ÖPNV nutzt!

Außerdem werden im Bus selbst keine Tickets mehr verkauft. Als Studierende könnt ihr zwar im Landkreis Bamberg ohnehin bequem mit eurem Studierendenausweis fahren; wer aber weiter fahren muss, sollte sein Ticket am Automaten oder per Handyticket über die VGN-App lösen. Zum Schutz vor Übertragungen wird die Vordertür der Busse nur noch in Notfällen geöffnet. Bitte benutzt für den Ein- und Ausstieg die Hintertüren. Die Schließfächer am ZOB sind ebenfalls bis auf Weiteres außer Betrieb.

Weitere Informationen und einen FAQ zum ÖPNV und zum Notfallfahrplan findet ihr auf der Website der Stadtwerke Bamberg.

Kann ich die Ämter erreichen?

Ja, nur nicht mehr persönlich. Der Publikumsverkehr in den Amtshäusern Bambergs wurde weitestgehend eingestellt. Das Bürgerrathaus am ZOB, die Stadtwerke und die Stadtbau GmbH, sowie weitere Rathäuser und Dienststellen der Stadt Bamberg sind geschlossen. In dringenden und unaufschiebbaren Fällen können mit manchen Ämtern telefonisch Termine vereinbart werden; eine Liste der Ämter auf die das zutrifft findet ihr hier.

Alle übrigen Bereiche der Stadtverwaltung sind weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Solltet ihr Serviceanfragen an die Stadtwerke haben, müsst ihr über dieses Kontaktformular gehen.

Wo kann ich mich in Bamberg und allgemein zu Corona informieren?

Die Stadt Bamberg hat eine eigene Website eingerichtet, wo die wichtigsten Nachrichten tagesaktuell gesammelt werden.

Aktuell schwirren über WhatsApp und die Sozialen Medien zahlreiche Gerüchte und Falschmeldungen umher, welche die allgemeine Unsicherheit noch zusätzlich anheizen. Die ARD hat einen Faktenfinder eingerichtet, der die verbreiteten Falschmeldungen richtigstellt. Falls euch eine Nachricht mit kritischem Inhalt erreicht, legen wir euch ans Herz, sie nicht direkt weiterzuleiten und erst bei den öffentlichen Quellen zu prüfen, ob es sich wirklich um Tatsachen oder nur um Gerüchte handelt!

Der WDR hat ein sehr ausführliches FAQ zusammengestellt, das alle Fragen bezüglich Corona beantwortet. Unbedingte Empfehlung! Zudem führt das Robert-Koch-Instut eine stets aktualisierte Liste globaler Risikogebiete und gibt wertvolle Hygiene-Empfehlungen, die wir alle befolgen können.

Für Rückfragen haben die Stadt Bamberg und das Landratsamt ein Bürgertelefon mit der Rufnummer 0951 87 25 25 eingerichtet. Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus könnt ihr euch zudem an die Telefon-Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wenden unter 09131 6808-5101. Diese ist MO - DO von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und FR von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.

Was mache ich, wenn ich Symptome zeige?

Typische Symptome für eine mögliche Corona-Infektion sind Fieber, Husten, Atemnot, Gliederschmerzen und Erschöpfung. Solltet ihr solche Symptome bei euch feststellen, dann ruft ihr zuerst euren Hausarzt an – nicht hingehen! – und besprecht mit ihm, ob eine Testung angebracht ist. Bitte bedenkt, dass aktuell auch Erkältungs-/Grippesaison ist! Vergesst auch nicht, euren Arbeitgeber zu informieren und mit ihm abzustimmen, ob ihr die nächsten zwei Wochen zuhause bleiben könnt. Vor allem aber gilt: Ruhe bewahren!

Dieses FAQ ist eine von Feki.de zusammengestellte Sammlung und ersetzt nicht die Anweisungen der zuständigen Institutionen! Bitte informiert euch bei weiteren Fragen oder konkreten Verdachtsfällen selbstständig bei den zuständigen öffentlichen Diensten!

Bildnachweis: 
CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM auf wikimedia.org (gemeinfrei)